Frage an Christian Gaebler von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gaebler,
als alleinstehender Pensionär gehe ich öfter abends in eines der zahlreichen nahegelegenen Restaurants. In keinem einzigen (!) davon ist es möglich, das Essen ohne Rauchbelästigung einzunehmen. Soviel zu der oft gepriesenen Selbstverpflichtung der Gaststätten-Innung.
Als Verfechter des absoluten Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten, wie es in Irland, Italien und anderen EU-Ländern längst erfolgreich praktiziert wird, frage ich Sie, welche Position Sie zu diesem Thema einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwalbe
Sehr geehrter Herr Schwalbe,
vielen Dank für Ihre Frage bei kandidatenwatch. Als lebenslanger Nichtraucher kann ich Ihren Wunsch nach rauchfreien Gaststätten gut nachvollziehen. Wir haben in den vergangenen Jahren alle öffentlichen Bereiche weitgehend zu rauchfreien Zonen gemacht. Ich setze mich auch dafür ein, dass es ein flächendeckendes Angebot von Gaststätten gibt, die gänzlich rauchfrei sind oder in denen es rauchfreie Zonen gibt. Letztere sollten dann allerdings tatsächlich rauchfrei sein.
Ich bin allerdings nicht davon überzeugt, dass dieses Ziel nur durch ein generelles Rauchverbot für alle Gaststätten erreicht werden kann. Gaststätten sind keine öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerämter, öffentliche Verkehrsmittel o.ä. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, sie zu nutzen oder auch nicht. Schließlich gibt es auch einen erheblichen Teil an Gaststätten-Kunden, die kein generelles Rauchverbot unterstützen. Die Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättenverbands, bis 2008 eine entsprechende Quote an rauchfreien Gaststätten oder Bereichen derselben anzubieten, ist aus meiner Sicht die bessere Variante, wenn sie denn auch umgesetzt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über weitergehende Schritte nachgedacht werden.
Das ganze kann auch durch Vorgaben zur Luftqualität, verbunden mit dem Einbau von Luftreinigungsanlagen, unterstützt werden. Ich glaube, diese Ansätze führen uns weiter. Wenn man die angeführten Vorbilder in anderen EU-Ländern in der Praxis betrachetet, wird dort auch nicht alles so 100% umgesetzt, weil die Bestimmungen einige Grauzonen, wie z.B. Terrassen (auch geschlossene) und Wintergärten, offensichtlich bewußt enthalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Gaebler