Frage an Christian Gaebler von Hans T. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Gaebler,
am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und damit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB) (s. berliner-wasserbuerger.de ). Damit ist klar, dass es eine tatsächlich eine Möglichkeit gibt, die Verträge anzufechten.
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!
H. Thiel
Sehr geehrter Herr Thiel,
nach dem im Volksentscheid beschlossenen Gesetz soll das Abgeordnetenhaus die Verträge mindestens 6 Monate mit Sachverständigen prüfen, bevor es zu einer Bewertung und ggf. Beschlussfassung kommt. Die Achtung vor dem Gesetz, das durch Volksentscheid zustande gekommen ist, verbietet daher Vorabstellungnahmen und Festlegungen zu diesem Zeitpunkt. Wir wollen nach der Wahl mit aller Sorgfalt den Weg gehen, den das Gesetz vorsieht
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Gaebler