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Christian Gaebler
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Frage von Frank B. •

Frage an Christian Gaebler von Frank B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Gaebler,

Im September 2006 haben Sie vehement für das (Schand-)Straßenausbaubeitragsgesetz gestimmt!
Sind Sie weiterhin der Meinung, dass Bürgerabzuocke Ihre Aufgabe als Abgeordneter ist?

Bevor Sie das Märchen von der angeblichen Werterhöhung der Grundstücke erzählen, erklären Sie bitte, warum Sie mit der Gesetzesänderung vom Juli 2010 mit der Einführung von Teilstrecken
z. B. senatseigene Grundstücksnutzer (Schulen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften u. a.) von dieser "Werterhöhung" ausschließen.
Sind Ihre eigenen Grundstücke es nicht wert werterhöht zu werden?
Ich zitiere Ihren Parteigenossen Karlheinz Nolte:
"Der weitere Ausbau der Straßen und der Infrastruktur Berlins wird nur möglich sein, wenn die Anlieger einen Beitrag zu diesen Kosten leisten"
Das Wahlvieh ist "Anlieger", die senatseigene Degewo lachender Dritter.

Was der Allgemeinheit nutzt muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden.!!!

Mit freundllichen Grüßen
Frank Bordasch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bordasch,

leider lässt die Art und Weise Ihrer Fragestellung vermute, dass es Ihnen weniger um eine sachliche Auseinandersetzung als vielmehr um die Verbreitung Ihrer persönlichen Meinung geht. Wer mit Worten wie Schandgesetz agiert, lässt es Respekt vor demokratisch zustande gekommenen Entscheidungen vermissen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es im übrigen in 15 von 16 Bundesländern. Das Berliner Gesetz hat eine besonders breite Bürgerbeteiligung und setzt vor jede Ausbaumaßnahme nach dem Gesetz eine Entschiedung der zustänmdigen BVV bzw. bei zentralen Maßnahmen des Abgeordnetenhauses.

Insofern bitte ich um Verständnis, wenn ich Ihre sachlich nicht zutreffende VDGN-Stimmungsmache hier nicht weiter kommentiere. Auch Ihr Vorwurf hinsichtlich der Freistellung städtischer Wohnungsbaugesellschaften ist schlicht falsch.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Gaebler