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Christian Gaebler
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Frage von Peter W. •

Frage an Christian Gaebler von Peter W. bezüglich Umwelt

In den vergangenen Jahren musste ich widerholt feststellen, dass neue Gesetze und Verordnungen erlassen wurden oder z.T. verschärft wurden.
So ist es z.B. verboten auf Bürgersteigen mit dem Fahrrad zu fahren, wenn ein Radweg vorhanden ist. Mir passiert es täglich, dass wenn ich das Haus verlassen will, ein Radfahrer auf dem Bürgersteig an mir vorbei fährt. Ca. 1 m vom Hauseingang entfernt. Aus beiden Richtungen. Die Kinder ermahne ich täglich, erst die Tür aufzumachen und dann mehrfach rechts/links gucken.
Was wollen Sie tun, um den Radfahrern zu mehr Disziplin zu verhelfen?

Hundekot auf der Strasse ist ein weiteres Problem.
Wo gibt es Tüten für Hundkot ? Wer achtet in Zukunft auf die Einhaltung des entspr. Gesetzes/Verordnung? Bisher habe ich niemanden gesehen! Die Forckenbeckstr. im Bereich von der Mecklenburgischen Str. bis zum Netto Markt könnte man in Hundekotallee umbenennen.

Was nutzen Verkehrsschilder wenn sie nicht beachtet werden und niemand „Knöllchen“ verteilt?
Vor allem am Montag, Donnerstag und Samstag stehen vor dem Aldi in der Forckenbeckstr. Kfz im Halteverbot oder auf dem Radfahrweg. Ungestraft!! Seit Jahren.
Was soll hier konkret passieren. In welchem Zeitraum?
Wann wird die Stadtreinigung mit Fahrzeugen ausgestattet, die weniger Lärm verursachen und auch weniger Schadstoffe ausstoßen? Der normale Autofahrer wird permanent gezwungen abgasärmere Fahrzeuge zu nutzen. Die öffentlichen Betriebe fahren z.T. alte „Schüsseln“.
Im vergangenen Winter war das alt bekannte Problem Schneeräumung wieder einmal in aller Munde. Was will die SPD und Sie konkret tun, um das Strassenreinigungsgesetz durchzusetzen?

Wie ich auf dieser Seite feststellen mußte, hat Klaus Wowereit 17 Fragen erhalten und keine beantwortet oder beantworten lassen. Vielleicht können Sie Ihren Kollegen mal darauf hinweisen. Es wird sonst Vergeßlichkeit mit Arroganz verwechselt. Das muß nicht sein. Wir alle wollen doch, dass er Re. Bgm. Bleibt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner,

vielen Dank für Ihre Fragen im Schwerpunkt zur Tätigkeit des Ordnungsamts.

Mit der Einrichtung der Ordnungsämter haben wir auch für Berlin die Grundlage geschaffen, dass in den Bezirken eigene Kräfte für die Kontrolle der Einhaltungen von Regelungen für die Nutzung von Straßenland und anderen öffentlichen Bereichen vorhanden sind.

Insofern sollten Hinweise auf Orte mit Häufungen von Ordnungswidrigkeiten dorthin gegeben werden. Vor allem für wiederholtes verbotswidriges Parken wäre aus meiner Sicht eine schnelle Reaktion des Ordnungsamtes möglich. Ich werde diesbezüglich bei unserem zuständigen Stadtrat nachfragen.

Bezüglich des Verhaltens von Radfahrer/innen ist eine zielgenaue Kontrolle naturgemäß schwieriger. Grundsätzlich müssen Radfahrer/innen die Verkehrsregeln genauso beachten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen, Verstöße sind durch Ordnungsamt und Polizei zu ahnden. Das Verbot, mit dem Fahrrad auf Gehwegen zu fahren (für Personen über 12 Jahre) ist auch nicht neu, so dass sich niemand auf kürzlich geänderte Regelungen berufen kann. Dem Fehlverhalten kann nur durch verstärkte Aufmerksamkeit von Ordnungsamt und Polizei gegenüber solchen Verstößen, aber auch durch ein besseres Angebot an Fahrradwegen und -spuren auf der Fahrbahn entgegengewirkt werden. Grundsätzlich treten wir für eine Führung der Fahrradverkehre im Fahrbahnbereich ein, um Konflikte mit Fußgänger/innen zu reduzieren, wie sie auch durch fußwegbegleitende Radwege entstehen.

Bezüglich des Hundekots ist das Ordnungsamt leider nicht in der Lage, bezirksweit durch Kontrollen präsent zu sein. Hier muss an die Hundehalter appelliert werden, ihrer Pflicht zur Beseitigung nachzukommen, ggf. begleitet durch Schwerpunktkontrollen. Die Aufstelllung von entsprechenden Tütenausgaben wird modellhaft in einigen Bereichen des Bezirks erprobt, nach Auswertung der Erfahrungen soll dies dann auf den ganzen Bezirk ausgeweitet werden, sofern ein Partner für die Finanzierung gefunden wird.

Auch öffentliche Verwaltungen und Betriebe wie BVG und BSR müssen die Abgasregelungen und die Umweltzone beachten. Lediglich für einige Spezialfahrzeuge gibt es Sonderregelungen. Insofern ist auch hier in den vergangenen Jahren schrittweise umgerüstet worden, dies muss zum Jahresende abgeschlossen werden, soweit die Fahrzeuge im Bereich der Umweltzone eingesetzt werden sollen. Da es auf Dauer keinen Sinn macht, einen Fuhrpark mit Fahrzeugen zu haben, die in bestimmten Stadtbereichen nicht eingesetzt werden können, wird auch hier in ansehbarer Zeit eine vollständige Umstellung des Fuhrparks erreicht sein.

Die Neuregelung im Berliner Straßengesetz hinsichtlich des Winterdienstes hat sich trotz einiger Umstellungschwierigkeiten im Grundsatz bewährt und wird in den nächsten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Winterdienstqualität führen.

Ihren Hinweis bzgl. der Fragenbeantwortung durch Klaus Wowereit habe ich weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Gaebler