Frage von Eckhard G. • 23.09.2017
Frage an Christian Fühner von Eckhard G. bezüglich Finanzen
Durch Änderung des § 5 NKAG müsen nun für Fehler der Kommunen (Verstoss gegen das Kostendeckungsgebot) höhere Abwassergebühren gezahlt werden, weil die Kommunen die (zinsfreien) Beiträge und Zuschüsse Dritter aufgelöst und durch zu verzinsende Kredite ersetzt haben. - Weitere Ausführungen sende ich Ihnen auf Rückfrage gerne zu.
Frage: Würden Sie sich für eine Berichtigung dieser Vorschrift einsetzeen?
Antwort ausstehend von Christian Fühner CDU