
(...) Auch ist das Einführen eines "sozialen" Wasserpreises oder die Regulierung des selbigen auf Ebene der Europäischen Union rechtlich nicht möglich, da die Wasserpreise durch die EU-Mitgliedsstaaten selbst reguliert werden und der Wasserpreis durch regional unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird. Des Weiteren wäre eine Regulation der Wasserpreise auch in Deutschland nicht mit dem Grundgesetz sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)vereinbar. (...)