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Christian Ehler
CDU
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Frage von Jörg S. •

Frage an Christian Ehler von Jörg S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ehler,

wieso stimmen sie gegen die Initiative europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht" .

Ist Wasser , das Grundelement zum Leben für Sie kein Menschenrecht?

Mit freundlichem Gruß,

J. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schreiber,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund des an diesem Tag stattfindenden, sehr kurzfristig angesetzten Pilotenstreik leider nicht an der Abstimmung zum Antrag der Europäischen Bürgerinitiative "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!" teilnehmen konnte. Wäre mir eine Teilnahme möglich gewesen, hätte ich mich, wie ein Großteil der EVP-Fraktion nicht gegen diesen Antrag ausgesprochen, sondern hätte aus Gründen, die ich im Folgenden ausführen möchte, mit Enthaltung gestimmt.

Die EVP-Fraktion hat vor der Abstimmung über diesen Antrag einen alternativen Entschließungsantrag vorgelegt, in der zentrale Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative, beispielsweise "Wasser ist keine Handelsware, sondern ein Menschenrecht!" und "Wasser ist ein öffentliches Gut!", aufgegriffen wurden. Dieser Entschließungsantrag umfasste unter anderem auch die Forderungen, dass der universelle Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung in die Charta der Grundrechte der EU aufgenommen wird; dass die Wasserinfrastruktur mit verfügbaren EU-Mitteln durch Investitionen zur Instandhaltung und Erneuerung versorgt wird, sowie die Ermittlung wasserinfrastrukturell potentiell oder bereits benachteiligter Gebiete und Unterstützung dieser.

Nachdem die Bevorzugung der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft bei der kommunalen Wasserversorgung dem alternativen Entschließungsantrag der EVP-Fraktion folgend aus dem Entwurf gestrichen wurde, stimmten meine EVP-Kollegen mit Enthaltung. Diese resultierte aus den für die EVP-Fraktion immer noch zu weit greifenden Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative. Die Änderung war ein wichtiges Anliegen, da die nun enthaltene Wettbewerbsgleichheit mit den Gesetzen des Europäischen Binnenmarktes konform geht. Weiterhin konnte dadurch das Entstehen einer Monopolstellung und der daraus resultierende Wasserpreisanstieg verhindert werden.

Die Wasserversorgung in weniger entwickelten Regionen Europas kann sowohl durch kommunale, als auch durch private Unternehmen gleichermaßen gewährleistet werden. Auch die Verfügbarkeit und nachhaltige Nutzung des Guts Wasser muss nicht zwingend durch kommunale Betriebe in besserer Qualität sichergestellt werden. Hierbei wird insbesondere auf die richtige Abwasserentsorgung und Wiederaufbereitung hingewiesen.

Doch nicht nur in diesem Punkt greift der Antrag der Bürgerinitiative nach Ansicht der EVP-Fraktion zu stark in den europäischen Binnenmarkt ein. Unter den weiteren Punkten, die nicht wie Erstgenannter durch die Resolution der EVP-Fraktion geändert werden konnten, fallen insbesondere die Forderung der Regulierung des Wasserpreises beziehungsweise die Einführung eines "sozialen" Wasserpreises auf europaweiter Ebene auf.
Der sichere Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung sollte, wie in den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen gefordert, für jeden Bürger sichergestellt sein! Dazu sollten die Kommunen allerdings selbst entscheiden können, wie die Wasserversorgung ihrer Bürger mit der nötigen Versorgungssicherheit und einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis gewährleistet werden kann, da sie die vorherrschenden, ortsspezifischen Bedingungen am besten einzuschätzen vermögen.

Auch ist das Einführen eines "sozialen" Wasserpreises oder die Regulierung des selbigen auf Ebene der Europäischen Union rechtlich nicht möglich, da die Wasserpreise durch die EU-Mitgliedsstaaten selbst reguliert werden und der Wasserpreis durch regional unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird. Des Weiteren wäre eine Regulation der Wasserpreise auch in Deutschland nicht mit dem Grundgesetz sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)vereinbar. Hier zwei Beispiele:

• Art. 28 Abs. 2 S.1 Grundgesetz - eine Regulierung durch
die Europäische Union stände nicht im Einklang mit der "kommunalen
Selbstverwaltungsgarantie"

• Art. 4 Abs. 2 AEUV - in dem die "Anerkennung des Rechts auf regionale und kommunale Selbstverwaltung" festgehalten ist

Ich hoffe, damit meinen Standpunkt hinsichtlich der wichtigen Wasserversorgung der Bürger Europas und den Anliegen der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative hinreichend dargelegt zu haben.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler

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