Würden Sie sich für eine Prüfung des Afd - Verbots bei Ihrer Landesregierung einsetzen? https://innn.it/afdverbot/
Sehr geehrte Frau B.,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage.
Politische Bestrebungen, wie sie in Teilen der AfD erkennbar sind, stellen für unser Verständnis demokratischer Regeln eine Herausforderung dar. Ich begrüße es, dass Verfassungsschutzbehörden entsprechende Bestrebungen im Rahmen ihrer Beobachtungsaufträge auf gesetzlicher Grundlage im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität prüfen sowie es auch zivilgesellschaftliche Organisationen tun, darunter das Deutsche Institut für Menschenrechte, auf das sich die in Ihrer Anfrage benannte Petition bezieht.
Zudem schätze ich es, dass sie zum sachlichen Diskurs ebenso beitragen wie zur gesellschaftlichen Meinungsbildung, indem sie ihre Einschätzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Der der Politik innewohnenden Dynamik entsprechend können diese Einschätzungen nicht als einmalig angelegt sein, sondern als kontinuierliche Erfordernisse.
In meiner Brandenburger Landesregierung obliegt der Abteilung Verfassungsschutz im von meinem früheren Landesvorsitzenden, Michael Stübgen, geführten Ministerium des Innern und für Kommunales die Verantwortung, die Verfassungskonformität politischer Parteien und Bestrebungen zu prüfen. Auch sie ist bestrebt, ihre Erkenntnisse so weit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wie es der jüngst vorgestellte Jahresbericht für 2022 wieder belegt. Meines Wissens nach lassen die Erkenntnisse eine auf ein Verbot ausgerichtete Prüfung noch nicht geboten erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Ehler, MdEP