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Christian Ehler
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Frage von Jana W. •

Wann wird der Genesenenstatus entsprechend den neuen Erkenntnissen und Empfehlungen der Virologen (siehe https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/) verlängert? Welche Nachweise braucht der Genesene dafür?

Sehr geehrter Herr Ehler, es wäre für Genesene eine große und ihrer nun auch qua Wissenschaft belegten starken Immunität angemessene Erleichterung, wenn der Genesenennachweis über die 6 Monate hinaus Gültigkeit erhielte. Sollte man über Testverfahren zum nachweis bestehender Immunität nachdenken, bedenken sie bitte, dass Antikörper nicht die einzigen Träger der immunität sind, sondern nachhaltiger die T-Zellen und Gedächtniszellen für Immunantworten sorgen. nach dem jetzt aktualisierten Stand der Forschung bräuchten wir Genesene uns danne rst nach etwa 12 Monaten um eine Impfung zu kümmern. Auch das wäre entlastend und könnte Helfen, Impfstoffe an bedürftigere Länder abzugeben. Vor allem aber nähme die Entscheidung für Verlängerung des Genesenenzertifikates Druck von den Betroffenen.
Herzliche Grüße
Jana W.

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Sehr geehrte Frau W.

 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Zunächst gelten laut Robert-Koch-Institut (RKI) jene Personen als genesen, die eine gesicherte SARS-Cov-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Das RKI stützt sich dabei auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko), wonach Antikörper und Gedächtniszellen des Immunsystems mindestens sechs bis acht Monate nach Symptombeginn bei Genesenen feststellbar sind. Laut Thomas Mertens, Vorsitzender der Stiko, belegten die zu diesem Zeitraum vorliegenden Daten einen Schutz von etwa acht Monaten (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html).

Der Gesellschaft für Virologie liegen mittlerweile neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Beobachtungsstudien vor, die eine „Neubewertung der Dauer der Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion“ erlauben. Demnach ergeben diese Studien, dass Menschen, die eine Infektion durchgemacht haben gegen eine erneute Erkrankung sehr gut geschützt sind. Der Schutz ist gleichzusetzen mit dem einer vollständig geimpften Person. Die Gesellschaft für Virologie plädiert daher für eine Verlängerung der Immunität bei Genesenen auf zwölf Monate nach einer Infektion. Das Robert-Koch-Institut hat hingegen noch keine generelle Empfehlung herausgegeben (https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/).
Carsten Waltz, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie unterstützt diese Aussage. „Die sechs Monate waren eine Schätzung, heute könnte man den Zeitraum ausdehnen.“ Waltz bekräftigt aber auch, dass aufgrund der relativen Neuartigkeit von Sars-CoV-2, Studien zur genauen Dauer der Immunität fehlen. Aufgrund des unklaren Schutzes sei es daher auch für Genesene aus immunologischer Sicht das Beste, sich impfen zu lassen. Die vorhandenen Antikörper würden zusätzlich zum Impfstoff einen besonderen Schutz für Genesene bieten (https://www.nature.com/articles/s41586-021-03696-9).

Aufgrund der Tatsache, dass die Länge der Immunität noch nicht gemessen werden kann, bleibt der beste Schutz gegen eine Infektion und Erkrankung eine Impfung. Unser Appell gilt daher allen Impffähigen, die sich nicht bislang haben impfen lassen: Lassen Sie sich impfen. Sie bewahren sich und diejenigen Mitbürger, die nicht geimpft werden können (Kleinkinder, Menschen ohne funktionierendes Immunsystem), vor möglichen heftigen Folgen (Long-Covid, Organschäden, kein Geschmacks- und Geruchssinn, Tod). Auch Sie selbst schützen sich. Impfen bedeutet mithin nicht nur Selbstschutz, sondern ist gelebte Solidarität.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Sauer
Wiss. Mitarbeiterin

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