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Christian Ehler
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Frage von Thomas H. •

Frage an Christian Ehler von Thomas H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Dr. Ehler,

ich habe eine Nachfragen zur Stellungnahme des ITRE Ausschusses, dem Sie ja angehören, zur TPD2.

In dem veröffentlichten Entwurf der Stellungnahme ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-508.180%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE ) werden einige Änderungsanträge an die Kommission gestellt, welche wohl durchdacht und sinnvoll begründet sind.

So wird im Änderungsantrag 5 von der Kommission gefordert, die Reglementierung von Aromen in Tabakzigaretten abzuändern und zwar so, dass diese nur dann verboten werden sollen, Zitat: "...wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass der betreffende Zusatzstoff die
Schädlichkeit des Tabakerzeugnisses verstärkt."

Begründet wird dies folgendermaßen. Zitat: "Das Ansinnen der Kommission, bestimmte Erzeugnisse aufgrund ihres charakteristischen Aromas verbieten zu lassen, stellt einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit mündiger und informierter Verbraucher dar."

Sowohl der Änderungsantrag als auch die Begründung finden meine vollste Zustimmung, weshalb es mich umso mehr wundert, dass es Seitens des ITRE Ausschusses keinen Änderungsantrag hinsichtlich der E-Zigarette gibt.

Können Sie mir sagen, weshalb es für die E-Zigarette nicht die gleiche Regelung geben sollte, nämlich dass sie erst dann in irgendeiner Weise restriktiv behandelt werden sollte, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese Schädlich ist?

Da die Frist für das Einreichen von Änderungsanträgen zum 16.05.2013 Ausläuft, interessiert es mich, ob dieses Thema im ITRE Ausschuss besprochen wird, oder ob Änderungsanträge von den Mitgliedern des ITRE Ausschusses lediglich Formell eingereicht werden? Haben Sie Sich mit dieser Thematik befasst? Werden Sie noch Änderungsanträge zu diesem Thema einbringen?

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hartenfeller

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Sehr geehrter Herr Hartenfeller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.05.2013. Die E-Zigarette ist seit jeher ein kontroverses Thema. Viel wird darüber gestritten, wie gesundheitsschädlich sie wirklich sind und ob und wie sie reguliert werden soll. Auf Anfrage des EU-Parlaments, was die Kommission für Handlungsvorschläge unterbreiten würde, dem faktischen Verbot der E-Zigarette entgegenzuwirken und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass viele Verbraucher die E-Zigarette als gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette sehen, hat die Kommission wie folgt geantwortet (datiert 5.4.): "Einem Entwurf für eine überarbeitete Tabakrichtlinie zufolge sollen E-Zigaretten, die den Höchstwert überschreiten, je nach Einzelfall (da ja jedes Mitglied die E-Zigarette als ein Arznei- bzw. Verbraucherprodukt betrachtet) als Arzneimittel zugelassen werden. E-Zigaretten, die die Höchstgrenze überschreiten, können als Verbraucherprodukt gehandelt werden, sofern sie mit entsprechenden gesundheitlichen Warnhinweisen versehen sind."

Das EU-Parlament hat damit auf das von Ihnen angesprochene Regulierungsbedürfnis der Kommission hinsichtlich der E-Zigarette reagiert und diese Anfrage gestellt.

Bezüglich unserer Position innerhalb der CDU/CSU-Gruppe im Hinblick auf die Regulierung der E-Zigarette und der neuen Tabakrichtlinie möchte ich hervorheben, dass wir uns im ITRE-Ausschuss dafür einsetzen, dass die E-Zigarette als Tabakprodukt reguliert und als Nikotinersatztherapie unterstützt werden soll. Auf jeden Fall werden wir uns dafür einsetzen, dass sich vor allem jungen Verbraucher über die Gefahren von (E-)Zigaretten bewusst sind. Es wird zwischen der Kommission und dem Parlament im Rahmen der Überarbeitung der neuen Tabakrichtlinie noch viel darüber diskutiert werden, ob die E-Zigarette und andere Tabakerzeugnisse wirklich derart strikt reguliert werden sollen, wie von der Kommission ursprünglich vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler, MdEP

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