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Christian Ehler
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Frage von Matthias D. •

Frage an Christian Ehler von Matthias D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Schön guten Tag,
im März und April wird im Handelsausschuss des Europaparlamentes über die zukünftige EU Investitionspolitik beraten und abgestimmt .Dazu gehören auch die Bilateralen Investitionsabkommen (BiTs) der Mitgliedsländern. Zentral geht es um Rechte von internationalen Konzernen .
In der Vergangenheit spielten die BiTs , der Mitgliedsländern und ,auch der EU, im Nord-Süd Handel eine negative Rolle.So .z.B in der Südafrikanischen Bergbau Industrie. Es kam zu einen Streit zwischen einen italienischen/luxemburgischen Unternehmen und den Südafrikanischen Staat. Dabei ging es um ein Südafrikanisches Gesetz zur Aufarbeitung der Apartheid, welches vorsah das mehr schwarze in Leitungsposten kommen sollten. Das Konsortium sah sich nicht fair und gerecht behandelt. Es klagte vor einen Schiedsgericht und der Staat Südafrika musste seine Antiapartheid Politik aufweichen.
Heute sind wir als Europäische Union ,als Weltgemeinschaft vor riesigen Herausforderungen. Wo die grundlegen Voraussetzungen für den Bestand unseres Planeten und der Menschheit gemeinsam auf den Weg gebracht werden müssen. Gerade in den Bereichen Umwelt -, Klima ,Weltarmut , ,Hunger.
Alle Länder müssen dies ihren Einwohnerinnen ermöglichen ein Leben in Würde führen zu können.
Daher müssen in den Investitionsabkommen der EU enthalten sein.

1.Pflichte der Investoren müssen aufgenommen werden. Schutz von Menschenrechte,, Schutz von Umweltrechte und sozialen Rechten.
2.Verpflichtung zum öffentlichen Rechenschaftsbericht,.
3.Präzise und restriktive Sprache hinsichtlich der Investitionsrechte wählen
4.Recht der Regierungen auf Regulierungen und zur Formulierung von Politik im öffentlichen Interesse anerkennen.

Mit großen Interesse verfolge ich die Verhandlungen im EU Parlament. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand.der Verhandlungen . Welche Position haben Sie zu den BiTs .

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Dörr

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Sehr geehrter Herr Dörr,

es freut mich, dass Sie so aufmerksam bezüglich der Geschehnisse im Europäischen Parlament sind. Auch teile ich Ihre Ansicht über die zu bewältigenden Aufgaben für ein geeintes Europa.

In Hinblick auf Ihre Frage kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Der aktuelle Rahmen der ausländischen Direktinvestitionen umfasst derzeit über 1200 bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedern und dritten Ländern. Seit dem Lissabon-Vertrag sind ausländische Direktinvestitionen zu einer besonderen EU-Kompetenz geworden. Daher ist Ihre Frage berechtigt, was in Zukunft mit diesen BITs geschehen soll. Nun hat die Kommission eine Regulierung vorgelegt, welche erfordert, dass alle Mitgliedsstaaten die Kommission über all ihre BITs informieren müssen. Nach Überprüfung der Verträge wäre die Kommission in der Lage diverse Genehmigungen zu entziehen. Dies wird aber nur möglich sein, sobald ein BIT in Konflikt mit dem EU-Recht steht, sich mit einem EU-Investitionsabkommen eines selbigen Landes überschneidet oder allgemeine Konflikte mit der EU-Anlagenpolitik bestehen.

Die Sicht des Ausschusses für Übergangsregelungen bei bilateralen Investitionsabkommen ist in Bezug auf dieses Thema sehr gespalten. Die Mehrheit entschied sich jedoch für eine Lösung, die die aktuellen bilateralen Verträge schützt. Aufgrund einer schwächeren Nachprüfungsbefugnis hat der Ausschuss seine Untersuchungen auf Fälle in denen bilaterale Abkommen ein ernstes Hindernis für künftige Unionsabkommen mit Drittländern darstellen verengt und verlängerte außerdem die Frist, von 5 auf 10 Jahre, innerhalb derer die Kommission das Parlament nach Inkrafttreten der Verordnung über die Ergebnisse der Nachprüfungsprozesse informieren muss. Desweiteren besagt die Verordnung, dass es Mitgliedsstaaten erlaubt ist bestehende BITs dahingehend zu ändern oder neu zu erschließen, sofern sie die Kommission hierüber (mind. 3-5 Monate vorab) informieren. Außerdem stimmte der Ausschuss für ein Mandat für die Kommission, alle anderen Mitgliedstaaten in solchen Fällen zu konsultieren, um sich darüber einig zu werden, ob ein EU-weites Investitionsabkommen nicht vorzuziehen wäre. Falls sich hierzu eine einfache Mehrheit von Mitgliedsstaaten für EU-weite Vereinbarungen ausspricht, könnte es sein, dass in Zukunft weitere Genehmigungen für bilaterale Verhandlungen verweigert werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen soweit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler

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