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Christian Dürr
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Frage von Erich P. •

Wie kann es sein, dass ein Rentner mit 29.000 € Jahresrente 950 € an Pflegeversicherung zahlt und ein Beamter mit 64.000 € Jahresbrutto nur 470 €?

Sehr geehrter Herr Dürr,

können Sie diese Frage beantworten und finden Sie das in Ordnung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Frage zielt auf einen Vergleich der Beiträge der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ab. Beamte sind wegen ihres Beihilfeanspruchs in der Regel ergänzend in der PPV versichert.

Während der Beitrag in der SPV strikt am Einkommen, z. B. der Rente, orientiert ist, richtet sich die Höhe des Beitrags in der PPV nach individuellen Lebensumständen wie Alter bei Versicherungsbeginn und Vorerkrankungen. Die von Ihnen für Beamte genannte Beitragshöhe ist daher nur eine Möglichkeit unter vielen.

Zudem können in der SPV auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder kostenlos mitversichert sein, wenn sie über kein oder wenig eigenes Einkommen verfügen. 

Durchschnittlich ist es allerdings richtig, dass die Beiträge in der PPV niedriger sind. Das liegt daran, dass die PPV kapitalgedeckt ist und die SPV umlagefinanziert. Bei einer Umlagefinanzierung macht sich der demographische Wandel deutlich stärker bemerkbar, da immer weniger junge, gesunde Versicherte die Pflege von immer mehr älteren, pflegebedürftigen Versicherten finanzieren müssen.

Deshalb hat meine Fraktion dem Bundesgesundheitsminister angeboten, noch in dieser Wahlperiode auch für die SPV die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und in den Aufbau eines Kapitalstocks für die gesetzlich Versicherten einzusteigen. Nur so können wir langfristig die Pflegebeiträge auch in der SPV stabilisieren oder sogar senken.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Dürr

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