Frage zu Pushbacks an den europäischen Grenzen
Ist die Verletzung des absoluten Folterverbots im Zuge illegaler Pushbacks an der EU-Außengrenze Thema im Ausschuss LIBE?
Im Bericht des CPT vom März 2023 werden Misshandlungen bei Pushbacks an den EU-Außengrenzen beschrieben. Wie reagiert der Ausschuss LIBE auf diesen Bericht?
Fordert der Ausschuss LIBE ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die fraglichen Länder (Griechenland / Litauen / Lettland / Polen / Spanien) wegen illegaler Pushbacks und damit einhergehender Misshandlungen von Schutzsuchenden?
Mit freundlichen Grüßen,
Gudula D.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Pushbacks an den europäischen Grenzen, zu dem wir uns im LIBE Ausschuss z.B. in Form von Anhörungen regelmäßig austauschen.
Um Misshandlungen und illegale Push-backs in Zukunft zu verhindern, streben wir als EVP-Fraktion weitere Reformen des europäischen Asylsystems an.
Wir verfolgen hierbei das Konzept der sicheren Drittstaaten: Asylsuchende sollen nicht an den Außengrenzen in Länder zurückgeschoben werden, in denen ihnen Gefahr droht. Stattdessen soll jeder für ein Asylverfahren in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU gebracht werden und dort bei Anerkennung Schutz erhalten. Die Verfahren müssen allen rechtsstaatlichen Voraussetzungen entsprechen. Dieses Vorgehen ist sowohl mit der Genfer Flüchtlingskonvention als auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, solange die Staaten beide Konventionen befolgen und man sicher sein kann, dass sie Schutzberechtigte nicht abschieben.
Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Überwachung der EU-Außengrenzen. Denn über die Einreise in die EU haben staatliche Behörden zu entscheiden und nicht kriminelle Netzwerke von Schleusern, die für ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil Menschenrechte und Menschenleben mit Füßen treten. Daher sind wir der Meinung, dass Frontex eine echte Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen und mit 30.000 Grenzschützern werden muss, die irreguläre Migration wirksam aufhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Doleschal