Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?
In den letzten Tagen habe ich einen um 10% erhöhten Verbrauch meines Gas-Brennwert-Geräts festgestellt. Das habe ich festgestellt, da ich als Unternehmer täglich die Außentemperaturen tabellarisch mit dem Gasverbrauch dokumentiere, um beim Finanzamt und Zoll meine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Abrechnung aufbereite.
Der Brennwert des Gesamt-Gas-Gemisches wird dadurch herabgesetzt. Das bedeutet bei gleicher Energieausbeute mindestens 10% Mehrkosten, da die Steuern darauf ja auch noch zu entrichten sind.
Auf meine Rückfrage beim Hersteller des Brennwertgeräts antwortete dieser: Die Netzbetreiber pumpen zur Stabilisierung des Gasnetzes nicht brennbare Gase (Druckluft) in das Leitungsnetz. Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?
Werden Sie der Abhängigkeit von russischem Gas, das durch die Politik des CSU/CDU Wirtschaftsrat-Diktats entstanden ist, entgegenwirken?
Ich kann Ihren Ärger über entstehende Mehrkosten beim Gas gut nachvollziehen. Allerdings ist die Frage, wie viel nicht brennbares Gas dem Erdgas beigemischt werden darf, keine politische. So etwas kann nicht von der Politik entschieden werden, sondern allein von Fachleuten. In der Tat scheint diese Frage komplex zu sein, allerdings habe ich erfahren, dass der Brennwert mit über den Gaspreis bestimmt. Wird Ihnen also Gas geliefert, das einen niedrigeren Brennwert hat, dann muss der Preis für dieses Gas niedriger sein als der für ein Gasgemisch mit höherem Brennwert. Wobei die Kostenersparnis wahrscheinlich letzten Endes von den steigenden Preisen wieder aufgefressen wird. Deshalb setzen wir als SSW uns vehement dafür ein, die Energiepreise durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Import von Gas europäischer Herkunft wieder zu senken.