Sehr geehrter Herr Dirschauer, was können Sie gegen Massenüberwachung durch biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum tun?
Als Politiker im Landtag ist mir der Schutz der Persönlichkeitsrechte wichtig. Hinsichtlich Ihrer Anfrage werden die relevanten Entscheidungen auf europäischer Ebene und in Berlin getroffen. Allerdings ist uns das Recht am eigenen Bild elementar und eine anlasslose Massenüberwachung sollte es nicht geben. Allerdings muss man auch abwägen, ob es sinnvolle Einsatzzwecke für eine solche Software, etwa zur Verbrechensbekämpfung, geben kann. Dann muss man hierfür einen Rahmen definieren, der die Grundrechte der Menschen schützt, gleichzeitig aber die Arbeit etwa der Polizei unterstützen kann. Hier ist ähnlich wie bei der Speicherung von Handydaten gründlich abzuwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Interessen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen.