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Christian Dirschauer
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Frage von Gabriele S. •

Energieausbau entgegen Vorgaben der BNetzA

Sehr geehrter Herr Dirschauer,
lt. BNetzA-Aussage (sind) „alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Besonderes Augenmerk … dabei auf Menschen und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Grund und Boden“ (Quelle: www.netzausbau.de/wissen/umwelt) Aber TA-Lärm erlaubt Überschreitung auf bis 90 dB in Wohngebieten (Quelle: TA Lärm, BImSchG). Was tun Sie zur Umsetzung der BNetzA-Aussage zur Vermeidung von Lärmimmissionen, zum Schutz der Menschen?
Für geplante Multi-Terminal-Hub-Errichtung wird Naturschutz nicht beachtet, Lebensraum vieler Tiere (auch geschützte Arten) wird zerstört. Knicks müssen eingeebnet werden trotz Biotop-Schutz und Charaktermerkmal Schleswig-Holsteins. Naturschutzgebiete (Natura 2000) sollen bebaut werden. Was tun Sie, um uns und die Natur zu schützen?
Abstände zur Wohnbebauung sollen tlw. 10 bzw. 80 m (Quelle: Tennet) betragen. Erhebliche Immissionen werden befürchtet. Warum gibt es keine gesetzliche Regelung? Werden Sie das vorantreiben?
Danke für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Grundsätzlich sind Umweltbelange und die Belange von Mensch und Tier beim Netzausbau immer zuerst zu beachten. Wie Sie richtig bemerken, gibt es eigens die TA Lärm, die festlegt, wann und wo in welchem Umgang Lärm emittiert werden darf. Dies auch vor dem Hintergrund, die Gesundheit betroffener Menschen zu schützen. Die TA Lärm wird laufend auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet und angepasst, um einen ausreichenden Lärmschutz für Menschen zu gewährleisten. Die Übertragungsnetzbetreiber sind, ebenso wie alle anderen Unternehmen, verpflichtet, die Regelungen aus der TA Lärm einzuhalten und dies auch laufend nachzuweisen. Also ja: Lärmemissionen sollen vermieden werden, die Grundlage dafür bildet aber eben die TA Lärm, es gibt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an den Lärmschutz.

Der Umbau der Energieversorgung hin zur Klimaneutralität ist laut Bundesregierung ein überragendes Interesse, das in Abwägung mit anderen Belangen schwer wiegt. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass der Naturschutz keine Beachtung findet. Auch die Übertragungsnetzbetreiber sind hier natürlich an geltendes Recht gebunden und bemühen sich darüber hinaus grundsätzlich, Standorte zu finden, an denen der Eingriff in die Umwelt so gering wie möglich ausfällt. Natura2000 und Naturschutzgebiete etwa werden im Rahmen des Netzausbaus (für Trassen, Umspannwerke, Transformatoren etc.) nicht bebaut, alle bebauten Naturflächen werden an anderer Stelle kompensiert. Aber durch den großen Flächenbedarf der Energiewende gehört es zur Wahrheit, dass eben Flächen versiegelt werden und auch einzelne Knicks eingeebnet werden. Aber alle Beteiligten bemühen sich um möglichst geringe Umwelteingriffe.

 Auch betreffend die Abstände zur Wohnbebauung gibt es Regelungen, die etwa auch in Bebauungsplänen festgehalten sind. Vor allem aber gibt es hier Anforderungen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die der Anlagenerbauer einhalten muss, um eine Gefährdung für Menschen sicher ausschließen zu können. In einigen Planungen sind die Abstände bezogen auf die Flurstücke, nicht aber auf die tatsächlichen Anlagen, die einen deutlich größeren Abstand zur Wohnbebauung haben. Da geht es eben nicht nur um Lärmschutz, sondern auch um Strahlungsschutz und weitere Themen. Der Netzbetreiber ist auch hier verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben, die dem Schutze der Menschen dienen, einzuhalten und das auch nachzuweisen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und Ihnen einige Ihrer (für mich nachvollziehbaren) Sorgen nehmen.

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