
(...) „Tierschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Ernährungs-, Landwirtschaft-, Verbraucher- und Umweltpolitik. Wir sind stolz darauf, dass es unter unserer Regierungsverantwortung gelungen ist, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern und werden dieses Prinzip auch auf die Einzelgesetzgebung anwenden, z.B. in der Unterbindung von Qualzucht. (...)