Frage an Christian Carstensen von sabrina von a. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Carstensen, ich spreche für eine Gruppe von Grundstückseigentümern, die in HH-Niendorf grosse alte Grundstücke besitzt, die nach dem 40 Jahre alten Bebaungsplan nur mit einer vorderen Bebauung vorgesehen sind. Da die Änderung eines Bebauungsplanes eine politische Aktion ist, die, in diesem Fall keinem der 8 Punkte des §1 des Raumordnungsgesetz widerspricht, sondern die Bauwirtschaft unterstützt und der wachsenden Stadt Hamburg Rechnung trägt, nun die Frage, ob Sie, bzw. die Partei so einen Antrag unterstützen würden. Gern lasse ich Ihnen die Unterschriftenliste zukommen.
MIt freundlichen Grüssen, S.v.Allwörden
Sehr geehrte Frau von Allwörden,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich Ihnen bei Ihrer Frage leider nicht weiterhelfen, da der von Ihnen angesprochene Bebauungsplan nicht in die bundespolitische Kompetenz, sondern in den kommunalen Aufgabenbereich der Bezirksversammlung fällt. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen daher an die SPD-Bezirksfraktion Eimsbüttel (Grindelberg 59, 20144 Hamburg, Tel.: (040) 423 287 20, Fax: (040) 423 287 21, Email: info@spd-fraktion-eimsbuettel.de, Internet: www.spd-fraktion-eimsbuettel.de) oder direkt an die Bezirksversammlung Eimsbüttel (Grindelberg 66 20144 Hamburg, Tel: 040 42801 0, Fax: 040 42801 3499, E-Mail: Bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de ) wenden.
Im Zweifelsfall ist Ihnen aber sicherlich auch Ihr Eimsbüttler Bundestagsabgeordneter Niels Annen gerne behilflich (Grindelberg 59, 20144 Hamburg, Tel: 040/4221090, Fax: 040/4221092, E-Mail: niels.annen@wk.bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Carstensen