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Christian Carstensen
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Frage von Kai E. •

Frage an Christian Carstensen von Kai E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Carstensen,

nach der Änderung der Grundlage der Diäten Anpassung tritt nun eine neue Erhöhung in Kraft. Dieses ist allerdings an keinen Automatismus geknüpft. Vielmehr muss der Bundestag und damit auch Sie dieser Erhöhung zustimmen.

Ich halte eine Erhöhung der Diäten derzeit für ein falsches Signal der Politik an die Bürger. Zum einen fordert Ihre Partei, dass die freie Wirtschaft die Gehälter der Manager begrenzen solle (Die Entscheidung darüber liegt ja bei den Eigentümern der Firmen. Also geschieht dieses freiwillig).
Zum anderen scheint es eine breite Zustimmung innerhalb Ihrer Partei zur neuen Erhöhung der Diäten geben. Da im Grunde der Bürger der Eigentümer dieses Landes ist, müsste ja auch dieser über die Gehälter seiner Angesellten - sprich Volksvertreter - mit bestimmen. Wie dieses ausgehen würde brauche ich an dieser Stelle nicht sagen.

Diese jetzt aufkommende Debatte wird in erster Linie dafür Sorgen, das die Politik-Verdrossenheit der Bürger noch mehr steigt.

Ich fordere Sie daher auf, nicht für eine Erhöhung der Diäten zu stimmen. Vielmehr ein von vielen Seiten gefordertes Instrument einer unabhängigen, außerhalb des Bundestages angesetzten Kommission zu schaffen, die in Zukunft die Höhen der Diäten bestimmt.

Verstehen Sie es bitte nicht falsch, ich denke das die Höhe der Diäten grundsätzlich richtig ist. Doch das Verfahren und Vorgehensweise ist für eine Demokratie schädlich. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in Zukunft aktiv für ein unabhängiges System einsetzen würden.

Mit freundlichem Gruß

Kai Elmendorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Elmendorf,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 06. Mai 2008, die ja zunächst nicht freigeschaltet wurde, da sie keine Frage enthält.

Ich möchte Ihnen aber trotzdem in diesem öffentlichen Forum antworten, da die Frage um die Erhöhung der sogenannten „Diäten“ immer hohe emotionale Wellen schlägt und nach meiner Wahrnehmung oft nicht sachlich geführt wird.

Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach und führt bei den Bürgerinnen und Bürgern oft zu dem Eindruck „die da oben“ würden sich ja nur selbst bereichern. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße wurden unter anderem die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach.

Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben.

Gleichwohl ist festzustellen: Dies ist eine ordentliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, die sicherlich erklärungsbedürftig ist. Die Anpassung orientiert sich jedoch an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.

Ich habe die Hoffnung, dass ich mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen