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Christian Ahrendt
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Frage von Stephan D. •

Frage an Christian Ahrendt von Stephan D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

wie man hier auf abgeordnetenwatch.de erfahren kann, haben Sie dem EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt. Meines Wissens lag aber bis zum Abstimmungszeitpunkt keine finale Fassung des Vertrages vor. Wie können Sie über etwas abstimmen was Sie gar nicht kennen?
Irland hat in einer Volksabstimmung (das nenne ich Demokratie!!) gegen den Vertrag gestimmt und meiner Meinung nach das einzig Richtige getan. Umfragen in Deutschland haben ergeben das es hierzulande ähnlich ausgesehen hätte. Mit Ihrer Zustimmung haben Sie die Souveränität Deutschlands zerstört und mal wieder gezeigt das Sie in keinster Weise das Volk vertreten. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Doliva

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Doliva,

vielen Dank für Ihre Anmerkung. Sie sprechen da ein hochaktuelles Thema an. Über das „Nein“ zum EU-Referendum der Iren debattiert derzeit ganz Europa.

Zuerst möchte ich sagen, dass ich für den Lissaboner Vertrag gestimmt habe, da ich überzeugt davon bin, dass die EU einen Verfassungsvertrag braucht. Zwar haben Sie Recht, dass bis zum Abstimmungszeitpunkt keine finale Fassung des Vertrages vorgelegen hat, allerdings sind die Änderungen, die im Nachhinein stattfinden, inhaltlich nicht so gravierend, dass der Vertrag von Lissabon einer neuen Abstimmung im Bundestag bedürfe.

Ihr Argument müssten Sie dann ebenfalls auf die irische Volksabstimmung beziehen. Auch zum Zeitpunkt des Referendums lag keine finale Fassung des Vertrages vor. Zudem denke ich, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass alle 53,4 % der Iren, die sich gegen den Vertrag ausgesprochen haben, das Vertragswerk in jedem Detail gekannt haben. Sie müssen dabei ebenfalls bedenken, dass die Gegner des EU-Vertrages eine größere Motivation hatten sich an der Abstimmung zu beteiligen. Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass von den 3,05 Millionen registrierten irischen Wählern lediglich 45 % die Gelegenheit genutzt haben abzustimmen. Ohne das Instrumentarium der Volksabstimmung entwerten zu wollen, spiegelt dieses Wahlergebnis nicht umfänglich eine demokratische Entscheidungsfindung wider. Als FDP-Abgeordneter teile ich Ihre Meinung in punkto Volksabstimmung. Die FDP hat sich bereits in der 15. Wahlperiode bemüht, die Durchführung einer Volksabstimmung über die Europäische Verfassung im Grundgesetzt zu verankern. Dieses Vorhaben ist durch den Widerstand der Unionsparteien gescheitert.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Christian Ahrendt