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Christian Ahrendt
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Frage von Tobias G. •

Frage an Christian Ahrendt von Tobias G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

In Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 habe ich folgendes gelesen:
"Die FDP will die Meldedaten der Bürger besser schützen. Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken sollen nur zulässig sein, wenn die Betroffenen zuvor ihre Zustimmung erteilt haben. Die Weitergabe der Meldedaten an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch die Einwohnermeldeämter wird die FDP verbieten." (FDP Deutschlandprogramm 2009, S.27)

Wird diese Forderung in Ihrer Legislaturperiode noch umgesetzt bzw. gibt es Bestrebungen diese umzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen grüßen

Tobias Götz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Götz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Januar 2011. Im Bezug auf die Rundfunkfinanzierung sind die Länder zuständig. Am 15. Dezember 2010 haben die Ministerpräsidenten den 15. Rundfunkänderungsvertrag unterzeichnet, der eine Änderung der Rundfunkfinanzierung zum Gegenstand hat.

Hierin liegt ein grundsätzlicher Systemwechsel weg von der sog. Rundfunk-, oder GEZ-Gebühr, die pro Empfangsgerät erhoben wird, hin zu einer pauschalierten Abgabe. Die FDP und Datenschützer hatten im Vorfeld eine umfassende Reform gefordert, die einen Abgleich der Meldedaten überflüssig gemacht hätte. Dazu ist es aber bedauerlicherweise nicht gekommen. So sieht der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, dass weiterhin personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erhoben werden dürfen.

Auch die GEZ muss sich aber an den Vorgaben des Grundgesetzes messen lassen. Das geplante flächendeckende Abgreifen von Meldedaten und Mieterinformationen ist schon aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. Megadatenbanken sind stets in einem besonderen Maße geeignet, die Rechte des Einzelnen zu beschneiden. Wer einerseits Datenschutz bei den Unternehmen einfordert, kann andererseits öffentlichen Institutionen keine derart weitreichende Schnüffelerlaubnis einräumen.

Da der Staatsvertrag noch nicht ratifiziert ist, setzt sich die FDP unentwegt für Änderungen ein. Die FDP fordert seit Jahren ein völlig anderes Modell der Rundfunkfinanzierung ein, nämlich die personenbezogene Medienabgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt, MdB