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Christel Voßbeck-Kayser
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Frage von Heinz O. •

Frage an Christel Voßbeck-Kayser von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Voßbeck-Kayser,

die Hauptforderungen der Opposition bezieht sich auf die Einhaltung des Grundgesetz und den Urteilen des Bundesverfassungsgericht.
So heißt es in dem Urteil vom 18.07.2012:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht."(BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)
Und weiter:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss." (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

Im Gegensatz zum Urteil vom 09.02.2010 gibt es somit keinen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Sanktionen mehr, sondern sie sind eindeutig verfassungswidrig!

Warum wird dieses Urteil dennoch von der "GroKo" ignoriert und weiterhin
an Sanktionen festgehalten, die nur den Unternehmen dienen und die Steuerzahler mit erheblichen zusätzlichen Kosten belasten (Sozialgerichte, Kosten der Anwälte
die lt. Spiegel im Jahr 2012 39,6 Millionen Euro betrugen, etc.), aber keinem
"Nutzen", zumal rund die Hälfte dieser Sanktionen als rechtswidrig beurteilt wurden?
Ist das Grundgesetz und Ihr Eid darauf schon zu einer Makulatur verkommen?
Warum setzen Sie sich nicht mit den Betroffenen auseinander, die Ihnen aus jahrelanger Praxis nachweisen können, wie es vor Ort tatsächlich läuft?
Die Tatsache, dass allein im Mai 2014 über 200.000 Widersprüche gegen Bescheide
erhoben wurden, von denen ein Großteil zugunsten der AL beurteilt werden, zeigt
auch die Inkompetenz vieler Jobcenter-Mitarbeiter und produziert Kosten, die
in keiner Relation zum "Nutzen" stehen, was auch der Bundesrechnungshof mehrfach gerügt hat. Warum lassen Sie so etwas zu?
Da es nicht die notwendigen Arbeitsplätze gibt, ist "Hartz IV" gescheitert, was auch die vielen Studien (z.B. Uni Jena) belegen.

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Antwort ausstehend von Christel Voßbeck-Kayser
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