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Christel Voßbeck-Kayser
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Frage von Erika S. •

Frage an Christel Voßbeck-Kayser von Erika S. bezüglich Senioren

Besteuerung der Altersrenten

Guten Tag, Frau Voßbeck-Kayser,

seit 2010 beziehe ich Altersrente und Witwenrente und möchte Ihnen hierzu eine Frage stellen. Meine Beitragsjahre sind erfüllt.

Seit meinem 14. Lebensjahr habe ich in die RV eingezahlt und bin (musste) mit
60 Jahren meine Rente einreichen, da für mich kein Job mehr zu finden war.
Was mich am allermeisten stört ist, daß ich auch noch von meiner und der
Witwenrente Steuern zahlen muß (soll). Warum eigentlich? Mein Gehalt ist immer versteuert worden, jedes Jahr wurde eine Einkommensteuererklärung gemacht umd wenn nötig lt. Finanzamt Steuern nachgezahlt.
Ich habe den Eindruck hier werden die Rentner/Innen ganz schwer abgezockt.
Gehalt versteuert, nachversteuert durch Finanzamt und jetzt wiederum auf Renten Steuern zahlen. Keine weiteren Einkommen, wie Miete, Zinsen usw.
Ist das nicht ein bischen zuviel verlangt? Sagen Sie nicht die "Alten" dürfen die "Jungen" nicht im Stich lassen und ihnen die ganze Bürde auflasten bzgl.
Schulden. Grundsätzlich würde ich "Ja" zu diesem Thema sagen, aber ich sage "Nein" aus dem ganz einfachen Grund: Ich habe mit 14 Jahren meine Ausbildung gemacht und eingezahlt, die jungen Leute heute gehen frühestens Ende 20 in den Beruf und zahlen somit durch schnittlich erst mit 28-30 Jahren erstmals in die RV ein. Gehen sie davon aus, das diese Klientel auch bereit ist 40 - 45 Jahre zu arbeiten? Dieses glaube ich kaum.
Es wäre schön, wenn Sie mir die Ihnen gestellte Frage beantworten würden und ggfs. überprüfen, ob dieses Vorgehen bzgl. Versteuerung der Renten verfassungstreu oder aber verfassungwidrig ist.
Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus Iserlohn

Erika Schmidt

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