Frage an Christel Sprößler von Albrecht G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sprößler,
wie Sie ja wissen, wurde das CETA-Abkommen im EU-Parlament vorbehaltlich einer Zustimmung durch die nationalen Parlamente befürwortet. Wie werden Sie als mögliche MdB darüber abstimmen und warum?
Mit freundlichen Grüßen
A. G., LKR
Sehr geehrter Herr G.,
wie Sie schreiben, wurde die vorläufige Anwendung von CETA durch die Zustimmung des Handelsministerrates und des Europäischen Parlaments am 15.2.2017 demokratisch legitimiert. Nur die Teile, die in Zuständigkeit der EU liegen, können vorläufig angewendet werden. Dies betrifft beispielsweise die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe.
Das gesamte Abkommen wird erst dann vollständig in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente der 28 Mitgliedstaaten ihm zugestimmt haben. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat mit dem Abkommen befasst werden, damit es auch als Ganzes in Kraft treten kann. Erfahrungsgemäß dauert es ungefähr zwei bis fünf Jahre, bis alle Mitgliedstaaten ein solches Abkommen ratifiziert haben.
Als mögliche Bundestagsabgeordnete werde ich folglich über die Teile des CETA-Vertrages, die nicht von der vorläufigen Anwendung umfasst sind – insbesondere die Bestimmungen zu Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - abstimmen.
Aus meiner Sicht bringt die Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie das Abkommen auf den Punkt, "CETA bedeutet Fortschritt auf dem Weg zu einer sozialen und nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung". Ich werde zustimmen.
Herzliche Grüße
Christel Sprößler