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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Ingrid S. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Ingrid S. bezüglich Soziale Sicherung

auf meine fragen habe ich weder von frau merkel, noch meinem abgeordneten antwort bekommen, deshalb wende ich mich an Sie:In Gehältern und Renten wird nach Ost und West bezahlt. Wie ist es mit den Abgeordnetenbezügen? werden sie auch nach West oder Ost berechnet? Das würde ja dem gängigen Umgang mit unseren Bezügen entsprechen, oder? Die aus dem Westen stammenden würden mehr bekommen, als die aus dem Osten?
Ist das so?
danke für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schreier,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. August, die ich Ihnen gern beantworte.

Nein, das ist nicht so.

Die Mitglieder des deutschen Bundestages - ob aus Ost- oder Westdeutschland - bekommen alle die gleichen „Diäten“, wie die Bezüge der Abgeordneten genannt werden.
In meiner ersten Wahlperiode 1990 hatte ich im Bundestag den Vorschlag gemacht, man solle für die "Ost"-Abgeordneten den gleichen prozentualen Abzug vorsehen, wie es bei den Angestellte und Beamten der Bundesbehörden geschieht. Davon hatte ich mir versprochen, dass die Abgeordneten, wenn sie die Ungleichbehandlung quasi am eigenen Leibe verspüren, mit mehr Nachdruck für die Angleichung der Bezüge in Ost und West eintreten.
Jedoch musste ich mich belehren lassen, dass bei den Mitgliedern des Bundestages eine solche Differenzierung aus verfassungsrechtlichen Gründen völlig ausgeschlossen sei.
Ob die Angleichung wirklich schneller erfolgt wäre, kann man nicht wissen. Aber es geht ja Schritt für Schritt – wenn auch sehr langsam – in Richtung Angleichung voran. So wird es im nächsten Jahr bei der Höhe der Ärztehonorare eine deutliche Verbesserung geben, was gerade zur Bekämpfung der Abwanderung des ärztlichen Nachwuchses für unsere ostdeutschen Bundesländer von großer Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Riemann-Hanewinckel