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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Hartwig P. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Hartwig P. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Hahnewinkel,

ich möchte meine Fragen vom 02.12.2007, die Sie bisher nicht beantwortet haben, im Zusammenhang mit der geplanten Rentenerhöhung ergänzen.
Die vorgesehene undifferenzierte Rentenerhöhung um 1,1% vergrößert ,wenn auch geringfügig, die Differenz der Rentenwerte Ost und West.

Wie positionieren Sie sich zur stufenweisen Angleichung der Rentenwerte Ost und West???
Haben Sie innerhalb der SPD programmatische Vorstellungen zur Bekämpfung der zunehmenden Altersarmut in den neuen Bundesländern??

MFG

Hartwig Puy

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Puy,

die Problematik, die sich aus der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Anzahl unsteter Erwerbsbiographien mit z.T. lang andauernder Arbeitslosigkeit und Niedriglohnjobs für die künftigen Rentnergenerationen ergibt, ist Gegenstand intensiver Erörterung, natürlich auch in der SPD. Ganz aktuell möchte ich auf die Studie von Jens Bullerjahn (SPD), Finanzminister von Sachsen-Anhalt und Erwin Sellering (SPD), Sozialminister von Mecklenburg-Vorpommern hinweisen, die am 14. April 2008 zu den Alterseinkünften in Ostdeutschland vorgelegt wurde. Darin warnen sie vor einer hohen Altersarmut in den Neuen Bundesländern, die aus der Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen geringen Rentenanwartschaften resultiert.

Die Studie können sie unter der Internet-Adresse
http://www.spd-sachsen-anhalt.de/files/aktuell/2008/2008-04-bullerjahn_sellering_risiko_der_altersarmut_in_ostdeutschland.pdf und den dazu gehörenden Tabellen-Anhang unter http://www.spd-sachsen-anhalt.de/files/aktuell/2008/2008-04-bullerjahn_sellering_risiko_der_altersarmut_in_ostdeutschland_anhang.pdf einsehen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, „dass unter den in der Studie beschriebenen Voraussetzungen ein Bündel von gezielten Einzelmaßnahmen am ehesten umsetzbar erscheint, um bezüglich der Problemgruppen Verbesserungen zu erreichen:

- Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen mit einem Anteil von Zahlungen an Rentenversicherungssysteme, der Anwartschaften oberhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter begründet. Alternativ : Verpflichtung des Arbeitgebers, Beiträge für den zusätzlichen Aufbau einer Betriebsrente zu leisten, die dazu dient, ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung zu erreichen.

- Höhere Rentenbeiträge für Mini-Jobs

- Bessere Bewertung von ALG II – Zeiten (Der Bund könnte hierfür z.B. die Einnahmen aus den sowohl bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern abgelehnten „Aussteuerungsbeträgen“ einsetzen (rd. 4 Mrd. €). Der Bund schöpft dieses Geld ohne überzeugende Herleitung seines Anspruch aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung wie folgt ab: Die Bundesagentur für Arbeit muss für jeden Erwerbslosen, der länger als zwölf Monate keinen neuen Arbeitsplatz findet und deshalb zum Arbeitslosengeld II wechselt knapp 10.000 € überweisen.)

- Ausbau der Riester-Rente zu einer Pflichtversicherung.“

Ich halte die Studie und die gegebenen Handlungsempfehlungen für einen höchst interessanten Beitrag in der Diskussion über dieses gerade für Ostdeutschland so drängende Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel