Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Henning T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Riemann-Hanewinckel!
Abgeordnetenwatch weist "Pfarrerin" als einen Ihrer Berufe aus. Wie verträgt sich ihre Zustimmung zum Gesetz für die umfassende verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsbeziehungen mit dem Beichtgeheimnis?
Sehr geehrter Herr Thielemann,
die Angabe meines Berufes „Pfarrerin“ bei abgeordnetenwatch.de ist korrekt.
In Bezug auf die Beschlussfassung über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Frau Pfaff vom 12.11.2007 hier auf abgeordnetenwatch.de.
Zu Ihrer Frage zum Beichtgeheimnis weise ich darauf hin, dass es für einige Berufsgruppen, z.B. Strafverteidiger und auch für Seelsorger, die Sonderregelung gibt, dass überhaupt keine Daten gespeichert werden dürfen, also auch keine Verbindungsdaten.
Für Pfarrerinnen und Pfarrer ergeben sich somit keine problematischen Folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel