Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Helmut G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hanewinckel,
am 08.09.05 um 18:00 Uhr nehmen Sie an einer Podiumsdiskussion der Mitteldeutschen Zeitung Halle im Stadthaus Halle(Saale) teil. Bei einer telefonischen Rückfrage bei der Chefredaktion der Mitteldeutschen Zeitung Halle, Herrn Franz Peter Ewert, ob auch Einzelkandidaten zur Bundestagswahl zu dieser Podiumsdiskussion zuglassen sind, verneinte er ohne stichhaltige Begründung. Als ich Herrn Ewert darauf hinwies, dass die Mitteldeutsche Zeitung damit eklatant gegen den Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt:"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" antwortete er:"Wenn Sie so sehen, ja".
Frau Hanewinckel was halten Sie von dieser ungeheuren Beschneidung meiner Bürgerrechte ? Bin ich als Einzelkandidat zur Bundestagswahl Mensch zweiter Klasse ?
Mit sehr besorgten Grüßen um unsere Demokratie !
Helmut Gobsch
Einzelkandidat zur Bundestagswahl für den
Wahlkreis Halle(Saale)
Sehr geehrter Herr Gobsch,
die Kolleginnen und Kollegen von der Mitteldeutschen Zeitung können selbst entscheiden, wen sie zu ihrer Veranstaltung einladen wollen. Dagegen ist meines Erachtens nichts einzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel