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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Riemann Hanewinckel,

Der ENTWURF der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Thema "Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur - Eckpunkte für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" beginnt in den ersten 3 Absätzen mit schön klingenden Worten über "Würdigung der Opfer, solidarische Leistung, moralische Dimension, Einsatz für Werte der Freiheit" um dann im 4. Absatz "die Katze aus dem Sack zu lassen": Natürlich beschränkt auf wirtschaftlich bedürftige Opfer.

Noch heuchlerischer klingt dann die Begründung der Beschränkung auf wirtschaftlich bedürftige Opfer. Die für die bis 1989 in der DDR ansässigen NS-Opfer zu leistende monatliche Rentenzahlung jedenfalls erfolgt ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung. Wir halten dies auch durchaus für richtig. Genau deshalb meinen wir aber, dass dann mit zweierlei Maß gemessen wird und damit ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung in den "Eckpunktenn" geplant wird.

Dennoch begrüßen wir die Willenserklärung in den „Eckpunkten“ als ein - zwar unzureichend kleines - Schrittchen in die richtige Richtung, das wenigstens den am schlimmsten Leidenden eine kleine Hilfe zuteil werden lässt. Aber die schönen Worte in den ersten 3 Absätzen und die verlogene Begründung der Bedürftigkeitsklausel sollte doch aus dem zu schaffenden Gesetz besser draußenbleiben.

Wir meinen: Richtiger, moralischer und würdiger wäre es aber allemal, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die Bedürftigkeitsklausel zu verzichten und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu folgen. Welche Meinung haben Sie, Riemann Hanewinckel, zu diesem, von uns als Entwürdigend befundenen Eckpunktepapier und unseren (Bund Stalinistisch Verfolgter (BSV)/ Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Sachsen-Anhalt) Schlussfolgerungen dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiehl,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Entwurf des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes ist ein weiterer Schritt, um das Unrecht, das vielen Menschen widerfahren ist, zu mildern. Ich bin der Meinung, dass es sich auch durch finanzielle Leistungen nicht in Gänze wiedergutmachen lässt.

Sie kritisieren, dass der Entwurf die Zahlung einer Opferpension nur an wirtschaftlich bedürftige Menschen vorsieht. Wir wollen und müssen mit unserem Vorschlag im System der Opferentschädigungen bleiben, das die Bundesrepublik Deutschland auch an anderer Stelle gefunden hat. Das heißt, wir müssen die bereits bestehenden Entschädigungsregelungen für die Opfer der ersten deutschen Diktatur auch bei der nun zu findenden Regelung für die Opfer der zweiten Diktatur berücksichtigen. Die Opfer der NS-Zeit dürfen nicht schlechter gestellt werden, als die Opfer des SED-Regimes.

Die Entschädigung von NS-Opfern im Gebiet der ehemaligen DDR – die ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgt – ist ein Sonderrecht für dieses Gebiet, das im Zuge der Wiedervereinigung aufgrund der zugesicherten Regeln des Bestandschutzes zu Bundesrecht umgewandelt wurde. Es steht im Widerspruch zu den übrigen, im Westteil geltenden Regelungen. Insofern wird der Gleichbehandlungsgrundsatz durch das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes nicht verletzt. Vielmehr bleibt die Gleichbehandlung im Rahmen der Opferentschädigungen gesichert, denn auch bisher gab es im Rehabilitierungssystem der Bundesrepublik keine Entschädigungen in Form einer pauschalen Rentenregelung. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Mai wird es im Bundestag eine Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel