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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Stefan U. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Stefan U. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Riemann-Hanewinckel,

gegenwärtig wird in Deutschland mehrmals pro Jahr gewählt, dabei geht es meist um einzelne Bundesländer, aber oft auch um größere Kommunalwahlen. Häufig kommen Reformprozesse auf Bundesebene zum Erliegen, weil man aus Rücksicht auf die Länderkollegen nichts falsch machen möchte. Andererseits wird auch oft genug von einigen Ministerpräsidenten gezielt gestört, um die eigene Person mit etwas mehr Lokalpatriotismus zu erfüllen. Mit dem Wohl des restlichen Landes hat dies meiner Meinung nach oft wenig zu tun.
Daher frage ich mich warum es nicht möglich ist, dass in Deutschland die Länderparlamente zu "Sammelterminen" gewählt werden. Demnach könnte ich mir vorstellen, dass die Länderparlamente zwar weiterhin für vier Jahre gewählt werden, aber alle zwei Jahre jeweils die eine Hälfte der Länder zur Abstimmung steht. Einmal wird zusätzlich dann natürlich noch der Bundestag gewählt. Die regierenden Politiker könnten dann über einen längeren Zeitraum ungestört ihre Arbeit tun.

Zu dieser Frage würde mich ihre Meinung interessieren und auch inwieweit derartige Gedanken bereits in Debatten Eingang gefunden haben, sollte es entsprechende Diskussionen bisher gegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ulbrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ulbrich,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie fragen, ob es nicht möglich wäre, alle Länderparlamente in der Bundesrepublik an maximal zwei „Sammelterminen“ zu wählen.

Grundsätzlich stehen die Wahlmodalitäten der Landtage in der Zuständigkeit der Bundesländer. Über eine Novellierung des Länderwahlrechts haben daher allein die Länder zu befinden. Doch auch darüber hinaus wäre es derzeit nicht möglich, Ihren Vorschlag in der Bundesrepublik in die Wirklichkeit umzusetzen. Das hat mehrere Gründe. Zum ersten sind die Legislaturperioden der Landtage noch nicht alle gleich lang. So wird zwar in den meisten Ländern bereits alle fünf Jahre gewählt, in Hamburg und Bremen dauert eine Wahlperiode jedoch nach wie vor vier Jahre.

Und spätestens, wenn sich – wie 2005 auf Bundesebene geschehen – ein Parlament vorzeitig auflöste, stieße das System an seine Grenzen. Die logische Konsequenz, in einem solchen Fall alle Landtage neu zu wählen, wäre dabei weder im Interesse einer effizienten Politik, noch der Glaubwürdigkeit der gewählten Repräsentanten zuträglich.

Die Vorstellung - darin stimme ich mit Ihnen überein - sich über vier Jahre als Politikerin abseits des Wahlkampfes allein den Sachthemen widmen zu können, ist verlockend, jedoch aus oben genannten Gründen nicht realisierbar.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Riemann-Hanewinckel