Frage an Christel Humme von Christan S. bezüglich Familie
Hinsichtich der Contergangeschädigten sei darauf hingewiesen, dass im der "Formulierungshilfe" zu einem Gesetzentwurf explizit enthalten ist, dass die Sonderzahlungen nach Abzug von "ungedeckelten" Personal- und Sachkosten, Forschungsaufträgen und Projekten, nur solange laufen sollen, bis das Kapital verbraucht ist. Der Entwurf verzichtet ausdrücklich auf die Festsetzung einer Höhe von Sonderzahlungen. Damit ist völlig unklar, was die Geschädigten tatsächlich erhalten sollen. Wenn Sie nunmehr sagen, die Geschädigten erhielten die Sonderzahlungen "lebenslang" bis zu 3000 Euro jährlich , fragen wir, ob die "Formulierungshilfe" bereits als überholt gilt? Es soll eine Ausschüttung nach einem anderen Punktesystem erfolgen, welches anstatt wie bisher die Höchstzahlung bei 80 Punkten, anstatt, wie bisher, bei 45 Punkten ansetzt. Finden Sie dies richtig, ohne die teilweise erheblich schlimmeren Folgeschäden, als die Ursprungsbehinderung, zu berücksichtigen? Finden Sie es richtig, dass, obwohl der Staat den Geschädigten ihre
Ansprüche gegen die Schädigungsfirma Grünenthal genommen und der Staat selbst nach dem BVerfG deshalb für die Geschädigten einzustehen hat, die Opfer von allen Leistungsländern, die an Thalidomidopfer Zahlungen gewähren, selbst nach der "Verdopplung", wonach Schwerstgeschädigte 1090 Euro erhalten, hier, im Mutterland von Contergan, weltweit, einschließlich Brasilien, die geringsten Entschädigungen bekommen? Dem Einwand, dass in anderen Ländern keine Sozialleistungen erbracht werden sei vorgebeugt, dass dies nicht stimmt, insoweit wir auf die Recherchen im Contergan-Netzwerk (
http://www.contergannetzwerk.de/forum/viewforum.php?f=94 ) verweisen. Grundsätzlich erhalten die Geschädigten in anderen Ländern eine bessere Sozialversorgung als hier!
Wir nehmen auf unsere Stellungnahme Bezug ( http://www.contergannetzwerk.de/forum/viewtopic.php?f=38&t=119 ). Wie stehen Sie zu dieser?
Danle für Ihre Mühe!
Christian Stürmer
Sehr geehrter Herr Stürmer,
vielen Dank für Ihre Mails zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, die Sie ebenfalls an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, MdB, gesandt haben. Gerne antworte ich Ihnen als Stellvertretende Vorsitzende für die Bereiche Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Sie beziehen sich auf die Formulierungshilfe zum Entwurf eines Zweiten Änderungsgesetztes des Conterganstiftungsgesetzes, die das Bundeskabinett am 3. Dezember 2008 verabschiedet hat. Diese Formulierungshilfe ist allerdings nur ein Vorschlag, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet hat. Es handelt sich dabei noch nicht um den Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, den wir als Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU dann tatsächlich in den Bundestag einbringen werden. Derzeit bereiten wir den Entwurf sehr ausführlich vor.
Ich nehme Ihre Anregungen gerne auf, bitte aber um Verständnis, dass ich nun vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens keine näheren Auskünfte geben kann.
Eines ist klar: Die Lebenssituation der Contergangeschädigten liegt uns sehr am Herzen. Wir haben im Laufe des letzten Jahres bereits vieles erreicht und werden uns auch weiterhin für die Belange der Opfer einsetzen. Gerne werde ich Sie über Ergebnisse unserer Beratungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christel Humme