Frage an Christel Humme von Andreas P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Humme,
das Elterngeldgesetz hat einen fatalen Fehler für Väter, die zwölf Monate Elterngeld beantragen möchten.
Wir haben einen fünf Jahre alten Sohn und seit Jahren geplant, dass ich als Vater bei einem zweiten Kind ein Jahr Elternzeit nehmen werde und meine Frau lediglich für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes zu Hause bleibt. Wir haben uns auf die offizielle Aussage verlassen, dass die Eltern die Elterngeldmonate frei aufteilen können und ein Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) auf Wunsch 12 Monate Elterngeld beziehen kann.
Unsere Arbeitgeber haben wir vor Monaten über unsere Pläne informiert und entsprechende Anträge eingereicht.
Ich habe also Elterngeld für die Lebensmonate 3-14 beantragt. Heute erhielt ich jedoch den Antrag mit dem Vermerk zurück, er sei falsch ausgefüllt.
Das Problem:
Mein Sohn wurde am 09.02.2013 geboren, der errechnete Termin war jedoch der 14.02.2013. Der Mutterschutz verlängert sich daher bis zum 11.04.2013 und meine Frau bezieht somit drei Tage Mutterschaftsgeld im dritten Lebensmonat unseres Sohnes, der am 09.04.2013 beginnt.
Aus diesem Grund wurde mein Antrag auf Elterngeld für die Lebensmonate 3-14 abgelehnt.
Da meine Frau bis zum 11.04.2013 Mutterschaftsgeld bezieht, gilt der KOMPLETTE dritte Lebensmonat für mich als verbraucht und ich kann auch nicht anteilig für den dritten Lebensmonat unseres Kindes Elterngeld beziehen, also für den Zeitraum 12.4. - 08.05.
Ich muss folglich auf fast einen Monat Elterngeld verzichten und erhalte nur elf Monate Elterngeld.
Wir fühlen uns durch diese Regelung stark benachteiligt und haben nun einen Monat erhebliche finanzielle Einbußen, da ich selbst ab dem 12.04 in Elternzeit gehe, jedoch erst ab dem 09.05. Elterngeld erhalte. Meine Frau geht ab dem 12.04. wieder voll arbeiten, so dass sie im 3.ten Lebensmonat auch kein Elterngeld bekommen kann.
Wir finden, diese Regelung ist ein grober Fehler im Gesetz. Ist dies bekannt?
Freundliche Grüße!
Andreas Porsch
Sehr geehrter Herr Porsch,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Ich teile Ihre Kritik und sehe ebenfalls, dass die von Ihnen geschilderte Regelung zu einer erheblichen Benachteiligung von Eltern führt.
Die Ursache liegt jedoch nicht im ursprünglich beschlossenen Elterngeldgesetz, sondern in einem Änderungsantrag, den CDU/CSU und FPD im Rahmen des von ihnen vorgelegten „Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ einbrachten. In einer Sachverständigenanhörung des Familienausschusses am 7. Mai 2012 http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/archiv/2012/Elterngeldvollzug/index.html hat der Sachverständige Dr. Dirk Dau in seiner Stellungnahme explizit auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt hingewiesen. „Der Änderungsantrag [der Regierungskoalition] führt zu der schwer hinnehmbaren Situation, dass bereits für wenige Tage oder nur einen einzigen im dritten Lebensmonat des Kindes bezogenes Mutterschaftsgeld einen ganzen Anspruchsmonat verbraucht, auch wenn die Mutter für diesen Monat gar keinen Anspruch auf Elterngeld hat. Betroffen sind vor dem errechneten Termin gebärende Mütter, bei denen sich die nachgeburtliche achtwöchige Schutzfrist um die nicht „verbrauchte“ Zeit der Schutzfrist vor Geburt verlängert und deshalb - gerade eben - in den dritten Lebensmonat des Kindes hineinreicht.“
Seit dem 18.09.2012 ist das geänderte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html mit der von Ihnen beschriebenen misslichen Konsequenz für alle Kinder, die seit dem 01.01.2013 geboren wurden in Kraft.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben der Gesetzesänderung wegen zahlreicher Bedenken nicht zustimmen können. Denn leider hat die Bundesregierung viele Chancen, mit der Novelle einen wirklichen Beitrag zu mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern zu leisten, nicht genutzt. Statt dessen führte die Regelung zu neuen Ungerechtigkeiten, wie Ihre Zuschrift belegt.
Alles Gute für Sie und Ihre Familie wünscht
Christel Humme