Frage an Christel Humme von Hans-Peter M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Humme,
ich möchte Sie fragen, ob Sie folgende Maßnahmen gegen unterhaltspflichtige, aber säumige Personen begrüßen und das Anliegen unterstützen, ihnen eine bessere Rechtsgrundlage zu geben:
Nach Medienberichten setzen einige Kommunen in Deutschland, namentlich Hannover und Dresden, Pkw-Wegfahrsperren ein, um Väter (seltener Mütter), die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen, zur Begleichung ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bewegen. Das Argument: Wer Geld für sein Auto hat, hat auch Geld für sein Kind.
Darüber hinaus hält das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entziehung des Führerscheins in diesen Fällen für "rechtlich zulässig" und "sinnvoll", wie der Institutsleiter auf einer Konferenz im März 2013 referierte. Diese Sichtweise scheint sich aber noch nicht überall durchgesetzt zu haben bzw. die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein.
Die genannten Maßnahmen werden in anderen Ländern bereits seit langer Zeit erfolgreich angewandt.
Nach Schätzungen (genaue amtliche Statistiken gibt es dazu leider nicht) kommen in Deutschland etwa 500.000 Unterhaltspflichtige nur zum Teil oder überhaupt nicht ihren Unterhaltspflichten nach. Zwangsvollstreckungen gegen sie laufen oft ins Leere, da sich die Betroffenen trotz Vermögen oder Einkommen offiziell häufig arm rechnen.
Was können Sie - neben den oben genannten Maßnahmen - tun, um die vielen allein erziehenden Mütter endlich wirkungsvoll in ihrem Bemühen um dringend notwendiges Geld für ihre Kinder zu unterstützen?
Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Maier
Quellen:
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Fuehrerschein-weg-fuer-saeumige-Vaeter
Sehr geehrte Herr Maier,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Mit Ihren Fragen sprechen Sie eine wichtige Thematik an: Mit welchen -auch„kreativen“- legalen Mitteln können wir ein säumiges Elternteil dazu zu bringen, seiner oder ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Kind besser nachzukommen als bisher?
Voraussetzung für alle weiter gehenden Überlegungen ist selbstverständlich, dass der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, die ausstehende Summe durch eigenes Einkommen bzw. Vermögen auch tatsächlich aufzubringen.
Prinzipiell bin ich dafür, in diesen Fällen auch die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen auf ihre Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen.
Neben einer besseren Durchsetzung der Unterhaltszahlungen wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Unterhaltsvorschuss für die betroffenen Kinder weiter stärken und ausbauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme