Frage an Christel Humme von Jenny M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Humme,
in verschiedenen Aussagen von verantwortlichen Bundestagsabgeordneten (wie z.B. von Ihnen und Ilse Elisabeth Falk) wird angedeutet, dass alle Contergangeschädigten ca. 3000 Euro im Jahr als zusätzliche Entschädigungsleistung bekämen.
Ich bitte Sie höflich, folgende Fragen zu beantworten:
Geht es den verantwortlichen Politikern darum, durch derartig ungenaue bzw. falsche Angaben die Betroffenen zu besänftigen?
Warum plant die Bundesregierung jährliche Einmalzahlungen an die Conterganopfer anstatt einfach die monatlichen Entschädigungszahlungen zu erhöhen?
Lassen sich jährliche Zahlungen in der Öffentlichkeit besser als großzügige Maßnahme verkaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Jenny Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich auch über das Portal Abgeordnetenwatch erhalten habe.
Lassen Sie mich bitte vorab einmal klar stellen: Es gibt deutliche Verbesserungen für die Opfer von Contergan: Die monatlichen finanziellen Unterstützungen wurden ab dem 1. Juli 2008 verdoppelt. Der Höchstsatz der bislang sogenannten Rente von 545 Euro monatlich wurde auf 1.090 Euro angehoben. Das sind 6.540 Euro jährlich mehr für die am schwersten Geschädigten. Dieser Betrag wird nicht auf andere Zahlungen, wie z.B. Erwerbsminderungsrenten, SGB II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet.
Unabhängig von diesen Unterstützungen aus der Conterganstiftung stehen den Geschädigten zusätzlich die Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialversicherungen wie Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung bzw. die Eingliederungshilfen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zu.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bringen einen Antrag zur angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der Contergangeschädigten in den Deutschen Bundestag ein, in dem es um ein ganzheitliches Konzept zur Begleitung der Spätschäden geht. Außerdem werden wir einen Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in den Bundestag einbringen. Das Bundeskabinett hat dazu am 3. Dezember bereits eine Formulierungshilfe verabschiedet. Durch den Fraktionsentwurf können wir die Fristen verkürzen und so die geplanten Verbesserungen so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Wichtigste Maßnahmen darin sind die von Ihnen angesprochenen Sonderzahlungen an die Conterganopfer aus dem Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen umfasst rund 100 Mio. Euro und enthält auch die Zuwendung von 50 Mio. Euro der Firma Grünenthal. Die Sonderzahlungen sollen ab 2009 bis 3.000 Euro (je nach Schweregrad) pro Jahr betragen. Eine solche jährlich lebenslange Zahlung garantiert eine verlässliche Grundlage für die Betroffenen – Jahr für Jahr ein Leben lang.
Wir sind gerade am Beginn der parlamentarischen Beratungen. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich nun zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens keine detaillierteren Auskünfte machen kann. Nur eines ist klar: Die Lebenssituation der Contergangeschädigten liegt uns sehr am Herzen. Wir haben vieles erreicht und wir werden uns weiterhin im Rahmen des vorhandenen Budgets für sie einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme
Stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion