Frage an Christel Humme von Peter K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Fau Humme,
mit meinem Erwerbseinkommen aus unselbständiger Arbeit besteite ich den Unterhalt meiner Familie. Meine Frau steht im Zentrum der Betreuung unserer drei Kinder, die im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sind. Die Altersversorgung meiner Frau ist mit der Riesterrente nur unzureichend gedeckt. Ferner bereiten uns die Planspiele zur künftigen Krankenversorgung Sorge. Unsere Töchter besuchen die Waldorf Schule in Wuppertal. Wir haben erfahren, dass Bestrebungen vorliegen, zukünftig die steuerliche Abschreibung von akt. 30 % der Gesamtkosten kürzen oder streichen zu wollen. Es ist doch verfehlte Politik nach 7 Jahren Kostenexplusion A. 2009 geringfügig das Kindergeld anheben zu wollen, bzw. zu müssen. Unsere Kinder besuchen die Schule nicht aus ideologischen Gründen, sondern sehr negative Erfahrungen mit der Grundschule Hobeuken und deren Schulleitung trugen unsere Entscheidung.
Unterstützen Parteien überhaupt noch konservative Wertvorstellungen und Lebensformen? Ich würde mich sehr über Ihre Stellungnahme freuen.
mit freundlichem Gruß
Peter Köchling
Sehr geehrter Herr Köchling, herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihnen sogleich „Entwarnung“ geben. Die von Ihnen angesprochenen Pläne, die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für den Schulbesuch Ihrer Tochter auf einer privaten Waldorfschule in Wuppertal abzuschaffen, sind vom Tisch.
Hintergrund waren Überlegungen im Bundesfinanzministerium, im Jahressteuergesetz 2009 die Abzugsfähigkeit von Schulgeld komplett zu streichen- und so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem letzten Jahr umzusetzen, dass eine einheitliche Behandlung bei der Absetzbarkeit von Schulgeld im In- und Ausland forderte. In Deutschland ist es absetzbar, in der EU bisher nicht.
Nach dem von den Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern meiner Fraktion gefundenen Kompromiss wird die Absetzbarkeit im Inland erhalten bleiben und mit einer Deckelung von 3000 Euro pro Jahr und Kind auch auf das europäische Ausland ausgeweitet.
Freie Waldorfschulen und die meisten Privatschulen in kirchlicher oder freier Hand sind von der Neuregelung nicht betroffen, da das Schulgeld gewöhnlich nicht mehr als 10.000 Euro im Jahr beträgt. 30% dieser Kosten können, wie bisher, auch künftig steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich Familien, die ihre Kinder auf sehr teuren Privatschulen anmelden, werden in Zukunft einen Teil der Schulkosten nicht mehr von der Steuer absetzen können.
Mit freundlichen Grüßen - auch an Ihre Familie -
Christel Humme