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Christel Humme
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Frage von Ursula N. •

Frage an Christel Humme von Ursula N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Humme,

ich bin seit einigen Tagen verwitwet. Mein verstorbener Ehemann war Beamter im Frühruhestand, ich bin ganztätig berufstätig.

Da der Staat festlegt, dass eine berufstätige Witwe nur € 2.905,00 brutto an Einkommen aufweisen darf, beträgt meine sogenannte Versorgung € 253,00.

Diese € 253,00 muss ich in Steuerklasse VI versteuern, da mein Mann wie erwähnt Beamter war. De facto werden mir als Hinterbliebenenversorgung lediglich € 100,00 bleiben.

Wäre ich nie berufstätig gewesen, so stünden mir € 1.000,00 als Versorgung zu.

Meine Frage lautet, warum berufstätige Witwen derartig vom Staat benachteiligt werden? Gibt es diese Einkommensbeschränkungen auch für nicht berufstätige Witwen?

Ich muss jetzt überlegen, ob ich überhaupt noch arbeiten gehe, da mein Nettogehalt durch permanent steigende Kosten immer weniger wird. Halten Sie das für soziale Gerechtigkeit?

Wann wird dieser Staat aufhören, die Bruttogehälter zu Berechnungen heranzuziehen, wo doch die Verantwortlichen genau wissen, dass die arbeitenden Menschen nahezu permanent mit höheren Sozialabgaben belastet werden? Angeblich wurden doch so viele Menschen wieder in Arbeit gebracht. Warum sinken dann die Sozialabgaben nicht endlich einmal deutlich?

Bitte verweisen Sie jetzt nicht auf die Senkung der AV. Diese wird durch Erhöhung der PV und der KV aufgefressen und ist somit uninteressant. Mir nützt es nichts, wenn ich € 10,00 mehr in der Tasche habe.

Ihrer Nachricht sehe ich gerne entgegen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ursula Nurkowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nurkowski,

vielen Dank für Ihre Mail. Zunächst einmal mein herzliches Beileid zum Tod Ihres Mannes. Ich wünsche Ihnen Kraft und Zuversicht, damit Sie sich nach diesem persönlichen Schicksalsschlag mit der Zeit auf die neue Situation einstellen können.

In Antwort auf Ihre Anfrage möchte ich Sie auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2007 verweisen http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071211_2bvr079704.html

Das höchste deutsche Gericht vertritt die Auffassung, dass die Struktur der Hinterbliebenenversorgung von Beamten und die vergleichbare Regelung für Angestellte und Arbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung rechtfertigt, dass eigenes Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenversorgung angerechnet werden. Ich schließe mich dieser Auffassung an.

Ich habe Hochachtung vor allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach ihren Möglichkeiten einen Beitrag für unser Gemeinwesen leisten. Ich denke hier vor allem an gering bezahlte Beschäftigte, die arbeiten, obwohl sie die gleichen Einkünfte aus sozialen Transferleistungen erhalten könnten. Sie leisten auch durch ihre Sozialabgaben ihren Beitrag, dass unsere sozialen Sicherungssysteme auch in Zukunft für diejenigen da sind, die sie dringend benötigen.

Auch vor Ihnen, Frau Nurkowski und Ihrer geschilderten Situation als Vollzeit-Berufstätige, habe ich Hochachtung, denn sie leisten als Erwerbstätige Ihren Beitrag für unsere Sozialsysteme- und haben hoffentlich zudem auch einen Beruf, der Ihnen über den reinen Broterwerb hinaus auch Freude macht. Sie gehen arbeiten, obwohl Sie vielleicht auch allein von Witwengeld leben könnten. Für mich ist dies ein konkretes Beispiel sozialer Gerechtigkeit - im Rahmen der eigenen Möglichkeiten den persönlichen Beitrag dazu zu leisten, unseren Sozialstaat handlungsfähig zu halten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme