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Frage von Jan-Hendrik D. •

Frage an Christel Humme von Jan-Hendrik D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Humme,

am heutigen (geschichtsträchtigen) 09.11. entscheidet der Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung, bzw. hat entschieden.

1. Wie beurteilen Sie als Volksvertreterin allgemein eine gesetzliche Regelung, nach der ein halbes Jahr festgehalten wird, wer, mit wem, wann, und wo telefoniert hat, SMS ausgetauscht, E-Mails geschickt, oder das Internet benutzt hat?
Wie sehen Sie dies angesichts m.E. teilweise schwerwiegender Gegenargumente, wie beispielsweise unter der Seite
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
aufgelistet?

2. Welche Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten haben die Bürger gegenüber der Überwachung, wenn in der Zukunft beispielsweise extremistische Strömungen, die in bestimmten Teilen des Landes oder bundesweit an Macht gewonnen haben (vergleiche die einst von vielen nicht für möglich gehaltenen Erfolge der NPD -- die (in der Gegenwart!) nahezu den gleichen Zuspruch erhalten hat wie die dortige SPD...) die Regelungen offen oder verdeckt gegen die Menschenrechte ausnutzen?
Stellen wir uns hierfür einen -- hoffentlich nicht eintretenden -- Fall vor, in der Kontrolle und offene Unterdrückung von ganzen Bevölkerungsteilen mehr Sympathie erfährt als im Augenblick in Deutschland. Radikale Stimmungsumschwünge fanden in der (deutschen) Geschichte ja des öfteren und teilweise auch innerhalb weniger Jahre statt ...
Welche Schutz-/Notfallmöglichkeiten sehen sie?

3. Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass ein Instrumentarium, dass -- heute möglicherweise noch zu mehrheitlich akzeptierten Zwecken genutzt -- durch zukünftige Gesetzesänderungen der beliebigen Kontrolle "unerwünschter" gesellschaftlicher Strömungen dient?

4. Zugegebenerweise plakativ und parteiisch gefragt: An wen können sich Bürger wenden, wenn durch Vorratsdatenspeicherung und weitere Überwachungsgesetze mehr Schaden (in dem Fall in Form von Menschenrechtsverletzungen) entsteht, als Schaden verhindert wird?

Mit vorzüglicher Hochachtung,
Jan-Hendrik Dohrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dohrmann,

danke für Ihre Mail, mit der Sie sich kritisch zu der geplanten Vorratsdatenspeicherung äußern, die am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag beschlossen wurden.

Ich habe mir meine Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben nicht leicht gemacht, denn auch ich habe einige schwerwiegende Bedenken.

Wie auch bei der geplanten Online-Durchsuchung sehe ich die Gefahr, dass sich bei dem notwendigen Ziel der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Waagschale zwischen den Sicherheitsinteresse des Staates auf der Einen und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite zunehmend in Richtung einer Einschränkung der Bürgerrechte zu verschieben droht.
Auch finde ich es bedenklich, dass die Telekommunikationsunternehmen mit dem Gesetz zum ersten Mal verpflichtet werden, Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang zu speichern. Dies ist im Vergleich zur bisherigen Regelung, nachdem dies den Unternehmen lediglich gestattet war, ein deutlicher Unterschied.

In der Gesamtschau habe ich dem Gesetzespaket dennoch zugestimmt, da die Rechtspolitiker meiner Fraktion im Gesetzesverfahren hohe Hürden für diese problematische Regelung erreichen konnten. Außerdem sehe ich im generellen Richtervorbehalt, unter dem die Nutzung der gespeicherten Daten steht, auch in Zukunft die Gewähr einer gesicherten rechtsstaatlichen Verwendung.

Auf meiner Homepage www.christelhumme.de können Sie meine persönliche Erklärung, die ich zu der namentlichen Abstimmung am 9. November im Deutschen Bundestag abgegeben habe, vollständig nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme