Portrait von Christel Humme
Christel Humme
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christel Humme zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Margot S. •

Frage an Christel Humme von Margot S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Humme,

ich hätte gern ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt gewusst:
Bei Kindern, die Halbwaisenrente beziehen (z.B. während der Ausbildung), wird dieser Betrag bei der Ermittlung des Jahreseinkommens einbezogen. Wird ein bestimmter Betrag überschritten, entfällt das Kindergeld.
Beziehen Kinder von ihren Eltern während der Ausbildung Unterhaltsgeld, egal in welcher Höhe, spielt dies bei der Ermittlung des Jahreseinkommens keine Rolle, da es nicht angerechnet wird. Die Chance Kindergeld zu bekommen, erhöht sich also.

Meiner Meinung nach liegt hier in Bezug auf den Kindergeldanspruch eine Benachteiligung von Waisen vor.

Freundliche Grüße

Portrait von Christel Humme
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sürken-Stötzel,

Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Sinn und Zweck des Kindergeldes ist es, die Eltern finanziell von diesen Aufwendungen zu entlasten.

Die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes dürfen zur Zeit einen Betrag von 7.680 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Mit dieser Einkommensgrenze soll beim Kindergeld die zielgerichtete Verwendung von Steuermitteln sichergestellt werden.
Der Gesetzgeber hat damit im Einkommensteuergesetz geregelt, dass für die Entlastung der Eltern kein Bedarf besteht, wenn das Existenzminimum des Kindes mit anderen Einkommen und Bezügen sichergestellt ist. Leistungen von Dritten (Rentenversicherungsträger, Versicherungen) werden grundsätzlich angerechnet.

In Gesprächen mit Eltern werden mir immer wieder Einzelfälle geschildert, in denen durch die Überschreitung der Einkommensgrenze beim Kindergeld besondere Härten für Familien entstehen. Weil die Lebenswirklichkeit von Familien sehr unterschiedlich ist und der steuerliche Familienleistungsausgleich kompliziert ist, beschäftigen sich auch regelmäßig die Gerichte mit Kindergeld-Streitigkeiten. Zur der von Ihnen gestellten Frage habe ich ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.11.2000 gefunden (VI R 52/98 - BStBl. 2001 II S. 489), das die Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Waisenrenten beim Kindergeld bestätigt.

Als Abgeordnete darf ich Ihnen keine individuelle Rechtsberatung geben.
Ich empfehle Ihnen jedoch bei geringem Überschreiten des Höchstbetrages den Rat einer Steuerexpertin / eines Steuerexperten einzuholen. Sollten Sie trotz intensiver Prüfung aller Abzugsmöglichkeiten ( z.B. vom Arbeitgeber einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge oder besondere Ausbildungskosten) wegen Überschreitens der Einkommensgrenze kein Kindergeld mehr erhalten, sollten sie prüfen ( lassen), ob eine steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme