Frage an Christel Humme von Heinz B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Humme,
einem Bericht der WAZ nach plant die Bundesregierung die Anlage einer Zentraldatei mit allen Lohn- und Sozialdaten der abhängig Beschäftigten. Die jeweiligen Abfragen durch Behörden sollen von dem jeweils betroffenen Bürger bezahlt werden.
Meine Fragen:
1. Wie bringen Sie diese Datei mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang, denn diese Daten werden ja sozusagen auf Vorrat erhoben, ohne dass ein Antrag auf staatliche Hilfen vorliegt?
2. Warum soll der Bürger für die Abfrage bezahlen, obwohl er sämtliche Unterlagen ohnehin in Papierform vorlegen muss?
3. Traut die Bundesregierung den Lohnsteuerbescheiden nicht mehr, denn bisher reichten diese aus als Nachweis des Einkommens, bspw. beim Bafög?
4. Warum werden die entsprechenden Daten nicht bei Selbständigen erhoben? Stellen diese keine Anträge auf staatliche Leistungen? Lassen sich diese nicht scheiden?
MfG
H. Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mir Ihre Befürchtungen angesichts der geplanten Einführung der so genannten elektronischen Steuerkarte schildern.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Facharbeitsgruppe Finanzen meiner Fraktion stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar.
Das Jahressteuergesetz 2008, das am 8. August im Bundeskabinett verabschiedet wurde und wahrscheinlich im September in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, hat vor allem das Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, Bürokratie abzubauen und damit letztlich Kosten zu verringern.
Alle Steuerpflichtigen, also auch Selbstständige, erhalten seit Juli eine persönliche Identifikationsnummer, die sie ihr gesamtes Berufsleben begleiten wird. So wird die Datenerfassung – und aktualisierung vereinfacht und möglicher Missbrauch erschwert.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Datenschutz dieser sensiblen persönlichen Informationen selbstverständlich gewährleistet sein muss. Es werden im geplanten zentralen Register übrigens nicht mehr Daten erfasst, als dies jetzt auch schon der Fall ist.
Daher sehe ich bei dem Projekt auch keinen Gegensatz zwischen dem selbstverständlichen Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und auf der einen und mehr Steuergerechtigkeit und weniger Bürokratie auf der anderen Seite.
Kosten für die Abfrage der gespeicherten Daten sind für Privatpersonen nicht vorgesehen. Kosten entstehen lediglich für Unternehmen, die etwa bei einer geplanten Investitionsmaßnahme, von ihrem Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die Auswirkungen auf ihre Steuerbelastung anfordern. Da dieser Bescheid verbindlich und in der Regel auch mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist, halte ich dieses Verfahren für angemessen.
Aus gleichstellungspolitischer Sicht bedeutet das Gesetzesvorhaben ebenfalls einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Künftig können Eheleute auf freiwilliger Basis weg von der bisher üblichen Steuerklasse III/Steuerklasse V-Besteuerung, die meistens die Einkünfte der Frau weitaus stärker schmälert, als die ihres Ehemannes. Somit wurde hiermit endlich der Startschuss für ein geschlechtergerechtes Steuersystem gegeben.
Mit freundlichem Gruß
Christel Humme