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Christel Humme
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Frage von Yvonne S. •

Frage an Christel Humme von Yvonne S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Humme

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III,während ich durch die Heirat die Stkl.II verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y,Schmitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nur der Elternteil, der finanziell in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, kann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es für Eltern, die mit ihren Kindern zusammenleben, trotz geringer Familieneinkünfte eine Selbstverständlichkeit ist, zur Sicherung des Unterhaltsbedarfs ihrer Kinder das Familieneinkommen in vollem Umfang einzusetzen. Nichts anderes wird auch von den Eltern erwartet, die von ihren Kindern getrennt leben und für die Sicherung des Unterhalts verantwortlich sind.

Zu Ihren Vorschlägen zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens weise ich darauf hin, dass die Ermittlung und Festsetzung der Unterhaltsbeträge nicht vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Anhaltspunkte für die Einkommensermittlung bei der Unterhaltsfestsetzung liefern Unterhaltstabellen, wie zum Beispiel die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin wird bei der Festsetzung des Unterhaltsbetrages immer vom Nettoeinkommen, d.h. vom bereits versteuerten Einkommen, ausgegangen.

Das von Ihnen mit angesprochene Thema Ehegattensplitting beschäftigt mich schon seit einigen Jahrzehnten. Folgende Punkte stören mich an dieser Form der Ehebesteuerung besonders:

Das Ehegattensplitting ist im Sinne der Familienförderung in mehrfacher Hinsicht wenig zielgenau und nicht effizient. Zum einen fördert es einseitig die Ehe, und zwar auch dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Demgegenüber profitieren Paare ohne Trauscheine mit Kindern nicht. Außerdem fällt die Entlastung durch das Splitting dann am größten aus, wenn die Eheleute älter sind und die Kinder in der Regel bereits das Haus verlassen haben.

Das Ehegattensplitting ist ein Steuermodell, dem ein überholtes Rollenverständnis zugrunde liegt. Denn vom Splitting profitieren am stärksten diejenigen Paare mit nur einem Verdiener. Es setzt damit negative Erwerbsanreize, da sich steuerrechtlich eine Berufstätigkeit der Partnerin nicht „rechnet“. Außerdem profitieren Paare mit partnerschaftlicher Arbeitsteilung und gleich hohem Erwerbseinkommen nicht. Das Ehegattensplitting ist in seiner Verteilungswirkung ungerecht, da höhere Einkommen stärker profitieren als niedrige und mittlere. Das Ehegattensplitting passt nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Familien: Als es 1958 eingeführt wurde, gab es noch in fast jeder Ehe Kinder, nur wenige Kinder wuchsen bei Alleinerziehenden oder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Dies hat sich geändert. Mittlerweile werden 30% aller Kinder nichtehelich geboren.

Die SPD hat Anfang März 2007 einen Vorschlag zur Reform des Ehegattensplittings gemacht. Damit machen wir deutlich, dass die Familienförderung für uns Vorrang gegenüber der Förderung der Institution Ehe an sich hat. Das von uns vorgeschlagene Modell berücksichtigt in seiner Belastungswirkung sehr stark soziale Aspekte: Belastet werden höhere Einkommen, niedrige Einkommen werden gar nicht belastet, mittlere Einkommen moderat.

Das Ehegattensplitting ist als Förderung von Familien zielungenau. Wichtiger wäre, mit dem Geld endlich das zu machen, worüber alle reden: Mehr Betreuung für Kinder, mehr Bildung, mehr Integration.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme