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Christel Humme
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Frage von Tim L. •

Frage an Christel Humme von Tim L. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Frau Humme MdB,

ich frage Sie in Ihrer Funktion als Sprecherin für Gleichstellungspolitik in Ihrer Fraktion.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der neue freiwillige Wehrdienst beiden Geschlechtern gegenüber geöffnet. Sollte da nicht die Gleichstellung der Geschlechter, verbessert werden indem der Art. 12a I GG entsprechend geschlechtsneutral formuliert werden?

[Art. 12a I GG: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.]

Die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Stünde im Art 12a I GG nicht explizit die Nennung eines Geschlechts, wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG, greifen und könnte nicht durch eine Lex Specialis ersetzt werden. Meines Gesellschafts- und Humanitätsverständnisses nach kommt diese „Ersetzung“ einer Aushebelung gleich, da die Legitimität des Art. 3 GG gegenüber dem Art. 12a ungleich größer ist, und dieser daher nicht dem Geist des Art. 3 GG wiedersprechen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Leuther

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leuther,

herzlichen Dank für Ihre Mail.

Die allgemeine Wehrpflicht für Männer ist zwar, wie Sie richtig schreiben, formal lediglich ausgesetzt und nicht abgeschafft, doch scheint mir in keiner denkbaren politischen Konstellation eine Rückkehr zu der früheren Regelung vorstellbar.
Daher sehe ich keine Notwendigkeit für eine von Ihnen angeregte Änderung des Art 12a I unseres Grundgesetzes.

Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist es konsequent, dass die Bundeswehr nun gleichermaßen Frauen und Männern offen steht.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Humme