Frage an Christel Humme von Reiner P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Humme,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: „alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur
Sehr geehrter Herr Padligur,
herzlichen Dank für Ihre Mail zur anstehenden Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch Strahlengrenzwerte beim Mobilfunk geregelt werden. Ich kann Ihre Besorgnis um eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog nachvollziehen.
Nach aktuellem Zeitplan erwarten wir Anfang Februar den Kabinettsbeschluss der schwarz-gelben Bundesregierung zur Novellierung Bundesimmissionsschutzverordnung; Ende Februar wird der Bundestag beraten. Bis dahin wird sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit den aktuellen und neuen Aspekten und Erkenntnissen zur Thematik, insbesondere aktuellen internationalen Forschungsergebnissen auseinandersetzen. Wir werden darüber hinaus im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/index.html voraussichtlich im März eine Anhörung zum Thema beantragen.
Ich halte es für erforderlich, selbstverständlich auch die Frage der Langzeitfolgen von elektromagnetischer Strahlung, insbesondere auf Kinder, im Blick zu behalten.
Mit freundlichen Grüßen nach Witten
Christel Humme