Frage an Christel Humme von Brigitte S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Humme
Ihre Antwort an Frau Higasi erstaunt mich aber ein bisschen .
Sie sind der Meinung das:
Die Pharmafirma Grünenthal GmbH als Contergan-Hersteller zahlte 1971 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigungssumme von 100 Mio D-Mark in den deutschen Conterganfonds ein.
Wussten Sie Frau Humme das wir Contergan Opfer auch noch nie einen Cent an Rente vor 1971 bekamen ?
Denken sie jetzt noch immer das eine Entschädigung an Contergan Opfer gezahlt wurde?
Zu dieser Antwort siehe Unten !
Für die Opfer wurde im Oktober 1972 die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet, die 2005 mit dem Conterganstiftungsgesetz ihren heutigen Namen erhielt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gründung der Stiftung 1972 übernahm die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Gesamtverantwortung für die Conterganrenten in der Bundesrepublik Deutschland.
Frau Humme finden Sie das die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung gegenüber der Contergan Opfer gebührend nach kommt ?
Frau Humme ist ihrer Meinung nach die Höhe unserer Conterganrente so angebracht ?
Ich spreche hier von einer höchst Rente von 1116 Euro für einen Menschen der Arme u. Beine nicht bekommen hat mit diversen anderen Schäden für gerechtfertigt ?
Sehe Ihrer Antwort mit Spannung entgegen .
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Speer
Sehr geehrte Frau Speer,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Ich denke, wir sind uns in der Einschätzung einig, dass keine noch so hohe finanzielle Summe einen contergangeschädigten Menschen in seinem Leid und den körperlichen Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben im Wortsinne entschädigen kann.
Nichtsdestotrotz haben wir uns in der letzten Legislatuperiode
fraktionsübergreifend für eine Verdoppelung der Rente sowie
Verbesserungen im Alltag contergangeschädigter Menschen stark gemacht.
Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, findet am 1. Februar eine Anhörung im Familienausschuss zu den Ergebnissen der Längsschnittstudie des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg über die Lebenssituation Contergangeschädigter statt. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/Anhoerung_Contergan/index.html
Im Anschluss werden wir die Anhörung auswerten und Schlussfolgerungen für das parlamentarische Handeln ziehen.
Wir werden daher an dem vereinbarten Vorgehen und dem interfraktionellen Dialog festhalten und mit aller gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit an weiteren Verbesserungen für die Lebenssituation contergangeschädigter Menschen arbeiten und diese zügig, ein Einvernehmen mit der Bundesregierung vorausgesetzt, noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme