Frage an Christel Humme von Olaf Q. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Humme,
in Folge des vielbeachteten BGH-Urteils bzgl. der Tätigkeit einer Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus (V ZR 204/11) zeichnet es sich nun ab, dass nun immer mehr Tagesmütter Probleme bekommen.
Kinder im Haus gelten häufig als Störquelle und auf Grund des Urteils sehen viele (endlich?) eine Handhabe, die ungeliebten Tagesmütter, welche bisher in dieser Beziehung relativ unproblematisch ihre Tätigkeit ausüben konnten, aus den Häusern/Wohnungen zu klagen bzw. diese Tätigkeit zu untersagen.
Was wird nun von Seiten der Politik unternommen, um den Tagesmüttern wieder Rechtssicherheit und eine Perspektive zu geben? Tagesmütter sind unverzichtbar und es wird eine noch viel größere Zahl benötigt. Aber naturgemäß gehören diese in die Städte und nicht in Gewerbegebiete. Auch das Anmieten von externen Räumen - falls überhaupt möglich - erhöht deutlich die Kosten - entweder für die bezuschussende Kommune, die Eltern oder beiden.
Wie stehen Sie zu dieser Problematik und was wird von Seitens der Politk unternommen?
Danke !
Sehr geehrter Herr Quasdorff,
herzlichen Dank für Ihre Mail zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juli zur Tätigkeit einer Tagesmutter in einem Kölner Mehrfamilienhaus.
Prinzipiell gebe ich Ihnen Recht: Fachlich qualifizierte Tagesmütter (und hoffentlich bald zunehmend auch -väter) gehören selbstverständlich zum Konzept eines flächendeckenden guten und verlässlichen Betreuungsangebotes für Kleinkinder und benötigen daher auch verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit.
In dem von Ihnen geschilderten Fall verhält es sich meiner Information nach so, dass die Tagesmutter einen Antrag auf Bewilligung ihrer Tätigkeit als Tagesmutter in ihrer Mietwohnung bei der Verwalterin bzw. der Wohnungseigentümergesellschaft stellen kann.
Ich hoffe, dass dann ein fairer Interessensausgleich zwischen den Anliegen der Nachbarinnen und Nachbarn beispielweise auf Einhaltung bestimmter Ruhezeiten und dem Anliegen der Tagesmutter, regelmäßig eine Kleingruppe von bis zu fünf Kindern in ihrer Wohnung zu betreuen, gefunden werden kann.
Grundsätzlich brauchen wir endlich mehr Tempo beim Ausbau von Betreuungsplätzen! Der auf SPD-Initiative 2008 in der Großen Koalition beschlossene Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder eine Tagespflege tritt schon im August 2013 in Kraft, aber es fehlen geschätzt 200.000 Betreuungsplätze.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme