Frage an Christel Humme von Benedict M. W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
guten tag,
ich möchte wissen wie sie folgendes beurteilen:
mit der wieder vereinigung deutschlands wurde laut grundgesetz die BRD souverän, und musste als bedingung für die wiedervereinigung den euro akzeptieren.
Quelle unter anderem: http://bueso.de/news/helga-zepp-larouche-hatte-recht-euro-war-bedingung-fur-wiedervereinigung
im GG ist festgeschrieben das es im falle der wieder vereinigung eine neue verfassung geben muss, die von der mehrheit des volkes ratifiziert wird.
Ich ergänze dazu, ein freies land muss damit beginnen frei zu sein, indem in freiheit ein grundgesetz oder eine verfassung bestimmt wird.
Quelle unter anderem: http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%DFt.html
jetzt wurde vor noch nicht allzu langer zeit ein passus ins GG aufgenommen, der besagt das das GG die neue verfassung ist, ohne volks abstimmung, einfach so.
das sind die de facto tatsachen bestände, denn ich sehe nicht das sich jemand bemühen muss eine neue verfassung zu erarbeiten, und de facto wird dadurch das GG zur verfassung durch die änderung des artikel 146.
Quelle unter anderem: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
in jedem freien land auf dieser welt ist der generalstreik erlaubt, und wird die volks abstimmung als demokratisches instrument zur legitimierung von wichtigen und grundsätzlichen gesetzlichen entscheidungen sogar verlangt, wieso nicht im "souveränen" staat deutschland..?
wie beurteilen sie die zukunfts fähigkeit deutschlands angesichts dieser sich weiterhin andeutenden und lange gelebten parlamentarischen diktatur..?
mfg.
Sehr geehrter Herr Wyneken,
danke für Ihre Mail.
Ich bin keine Anhängerin von Verschwörungstheorien und weise Ihre Behauptung, wir lebten in einer „parlamentarischen Diktatur“ entschieden zurück.
Ich kenne keine seriöse Quelle, die Anhaltspunkte für die von Ihnen angeführte Verbindung zwischen der deutschen Wiedervereinigung und der Einführung des Euro liefern würde.
Das deutsche Grundgesetz hat sich über die Jahrzehnte als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bewährt.
Im Zuge der Vereinigung der „alten“ Bundesrepublik mit der DDR bot das Grundgesetz zwei Möglichkeiten an.
Zum einen hätte nach § 146 die Möglichkeit bestanden, gemeinsam eine neue Verfassung zu erarbeiten und die bereits vorliegenden Ergebnisse des Rundes Tisches für eine Verfassung der DDR zu berücksichtigen. Die andere Alternative, für die sich die damalige Regierung Kohl unter Verweis auf § 23 des Grundgesetzes entschieden hat war, den Geltungsbereich des bestehenden Grundgesetzes auf die neuen Bundesländer auszuweiten. Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde dann in einem Staatsvertrag, dem so genannten Einigungsvertrag, geregelt.
Aktuell sehe ich weder die Notwendigkeit noch ein Verlangen, dieses kluge gesetzliche Fundament unseres demokratischen Rechtstaates in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme