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Christel Humme
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Frage von Michael G. •

Frage an Christel Humme von Michael G. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Humme,

zu Ihrer Antwort an Herrn Göbel, würde mich mal eine Klarstellung interessieren:

Sie schreiben: "Ich persönlich bin dafür, dass Väter, die sich zu ihrer Vaterschaft bekennen und sich über die finanzielle Unterstützung fürsorglich mit Liebe und Verantwortung um ihr Kind kümmern, selbstverständlich auch das Recht dazu haben sollen."

Bedeutet das, dass Väter ihre Liebe zu ihren Kinder nur über Unterhalt ausüben dürfen? Was tun Väter, die finanziell im Angesicht einer weltweit einmaligen Unterhaltsrepression gar nicht in der Lage sind diese Kosten zu tragen?

Weiter schreiben Sie: "Die aktuelle Regelung, dass diese Mütter durch ein pauschales Veto verhindern können, halte ich für problematisch.""

§3 des deutschen Grundgesetzes: "... niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden". Am EuMGR so festgestellt, mittlerweile hat es das deutsche BVG auch erkannt und das unheilvolle Urteil von 2003 revidiert. Sie halten es "nur" für problematisch?

Ist nicht nur die mittlerweile klar festgestellte Verfassungs- und menschenrechtswidrige Situation in Deutschland ist problematisch, sondern auch die Tatsache, dass die alleinerziehenden Mütter und deren Kinder zum extremen Problemfall geworden sind?

Schwangschaftsabrüche; selbstmordquote; Schulabrüche; kriminalität usw. Überall führen die Kinder der alleinerziehnden Mütter die Statistiken an.

Das Kindeswohl soll im Vordergrund stehen? Hier stimme ich Ihnen bedingungslos zu. Dieses geht aber nur, in dem das Recht des Kindes auf Mutter und VATER in gleichem Maße berücksichtigt wird und keine Mutter den Vater nach Bedarf und gut Dünken entsorgen kann und dabei noch mit Unterhalt belohnt wird.

Ein Kind gehört zu Mutter und Vater. Auch der Vater sollte die Möglichkeit bekommen sich in gleichem Maße um seine Kinder zu kümmern. Dann hat die Frau auch Zeit sich um ihre Erwerbstätigkeit zu kümmeren. Außerdem gäbe es weniger anwältliche Streitigkeiten (siehe Frankreich, Belgien).

MfG.
M. Gaese

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gaese,

danke für Ihre Nachfrage, die mir die Gelegenheit gibt, eine offensichtlich missverständliche Formulierung in meiner Antwort an Herrn G. zu präzisieren.

Ich meine selbstverständlich, dass alle Väter, die nicht nur Unterhalt leisten, sondern sich über die finanzielle Unterstützung hinaus fürsorglich mit Liebe und Verantwortung um ihr Kind kümmern, selbstverständlich auch das Recht dazu haben sollen.

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung der gemeinsamen Sorge gilt eine Übergangsregelung, nach der Väter die alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge- ohne Zustimmung der Mutter vor Gericht erwirken können. Daher kann ich Ihre Einschätzung einer „verfassungs- und menschenrechtswidrigen Situation“ nicht teilen.

Ziel einer Neuregelung muss sein, möglichst zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Vater und Mutter zu kommen, um anwaltliche oder richterliche Streitigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu möchte die SPD-Bundestagsfraktion im Interesse der Kinder und ihrer Eltern, die Informations-,Mediations- und Beratungsangebote der Jugendämter stärken. Als Jugend- und Familienpolitikerin sehe ich- wie Sie- das Kindeswohl im Mittelpunkt jeder Gesetzesnovellierung. Wir möchten daher die Rechte der verantwortungsvollen Väter stärken und der Lebenswirklichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaften gerecht werden. Nicht der Trauschein soll Kriterium für das Sorgerecht sein, sondern die enge und liebevolle Bindung zum Kind.

Eine lebenspraktische und zeitgemäße Lösung wird sich daran messen lassen, ob sie für die individuell höchst unterschiedlichen Konstellationen, in denen nichteheliche Kinder leben, angemessen und praktikabel ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Humme