Frage an Christel Humme von Michael B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Humme,
gemäß dem statistischen Bundesamt, http://tinyurl.com/y87sq8c Seite 45, haben wir folgende Einkommen von Erwerbstätigen:
Nr. 25, männlich 1267 EUR
Nr. 26, weiblich 1337 EUR/Monat.
Damit verfügen in DE erwerbstätige Frauen über ein höheres Einkommen als erwerbstätige Männer!
Im Datenreport 2008, http://tinyurl.com/39cssdf auf Seite 112, Bild 1, steht die Ursache dafür: Mehr als 30% der Frauen im Westen leben hauptsächlich von Unterhalt.
Somit: Frauen haben im Mittel ein höheres Einkommen als Männer, wenn Lohn UND Unterhalt berücksichtigt wird!
In der Sendung "Hart aber fair", Anfang September 2010 wurde Sarrazin mit dem Satz zitiert: "In Deutschland arbeiten ein Heer von ..., Soziologen, Politologen,Verbandsvertretern und eine Schar von naiven Politikern Hand in Hand und intensiv an Verharmlosung, Selbsttäuschung und Problemleugnung."
Angesichts der klaren Zahlen, die belegen, dass das Einkommen der Frauen höher sei, als das Einkommen der Männer, meinen Sie nicht, dass die Verleugnung solcher Tatsachen, den Verdruss der Menschen vor Politiker und Politik, so wie ihn Ihr Parteikollege Sarrazin zum Ausdruck brachte, verstärken wird?
Daher kann ich mich nur der Frage des Herrn Göbel anschliessen: Wann werden Sie, wann wird die SPD, die korrekten Zahlen zu Kenntnis nehmen und sie auch klar benennen?
Frauen haben im Durchschnitt mehr Geld in der Tasche als Männer!
Sollte die SPD endlich die korrekten Zahlen wahrnehmen, wird sie dann für die Ratifizierung des 7. Zusatzprotokolls der EMRK eintreten?
Im Art. 5 des 7. Zusatzprotokolls steht etwas von der vollkommenen Gleichberechtigung der Frauen und Männer.
Da die SPD bisher nichts für die Ratifizierung unternommen hat, dürfen wir davon ausgehen, dass die SPD nichts für Gleichberechtigung übrig hat? (42 Staaten haben ratifiziert. Die Türkei hat den 7. Zusatzprotokoll auch nicht ratifiziert)
MfG
Michael Baleanu
Sehr geehrter Herr Beleanu,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich gehe davon aus, dass Sie in Ihrer Mail Bezug nehmen auf die Diskussion der Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen. Der sogenannte Gender Pay Gap beträgt in Deutschland nach wie vor 23,2 Prozent. Das belegen diverse Studien, unter anderem auch des Statistischen Bundesamtes http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/VerdiensteArbeitskosten/Verdienstunterschiede/Aktuell__GenderPayGap,templateId=renderPrint.psml
Neueste Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln belegen, dass bei „gleicher Qualifikation, gleicher Berufserfahrung, gleicher Unternehmensgröße, gleichem beruflichen Status sowie weiteren vergleichbaren Bedingungen“ der Lohnabstand zwischen Frauen und Männern knapp 13 Prozent beträgt.
Diese Fakten geben uns Politikerinnen und Politikern in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 GG einen klaren Handlungsauftrag: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Bezüglich Ihrer Aussagen im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen möchte ich nur folgendes anmerken: Kinder sind nach einer Trennung/Scheidung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Daher ist der Kindesunterhalt als erstes zu befriedigen und hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen (z.B. Ehegatten). Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Daher möchte ich Sie bitten, die von Ihnen genannten Daten und Ihre daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen etwas differenzierter zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen nach Freising
Christel Humme