Frage an Christel Humme von Diethelm K. bezüglich Familie
Wie steht Ihre Partei zu der hohen Belastung für Alleinerziehende mit der Eingruppierung in Steuerklasse zwei. Einem Alleinerziehender wird fast genauso behandelt steuerlich, wie Kinderlose!
Sehr geehrter Herr Koschinsky,
ganz im Gegenteil: Familien, und damit selbstverständlich auch Alleinerziehende werden durch unsere Politik steuerlich deutlich entlastet.
Alleinerziehende müssen täglich mehr leisten als andere, um ihren Alltag zu organisieren. Deshalb brauchen sie ganz besondere Unterstützung. Die finden Sie neben vielen familien- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch im Steuerrecht:
Steuerlich wird der Erziehungsbedarfs bei allen Eltern, also auch Alleinerziehenden, im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Das Einkommen wird in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung freigestellt. Das geht entweder durch die Freibeträge oder durch Kindergeld.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 1 932 Euro für das so genannte sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 080 Euro für den Bedarf an Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes vom Einkommen abgezogen.
In der Steuerklasse II spiegelt sich zu den Abzugsmöglichkeiten für Familien noch der besondere steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wider. Der Entlastungsbetrag gilt nur für Alleinerziehende. 1.308 Euro sind dafür da, die höheren Kosten für Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abzugelten, die sie im Vergleich zu Eltern oder Gemeinschaften haben, die einen Haushalt teilen. Denn Alleinerziehende haben für den Haushalt die alleinige Verantwortung.
Das Kindergeld haben wir mehrfach erhöht: Auf nun 164 € für das 1. und 2. Kind, für das 3. Kind 170€ und ab dem 4. Kind 195 €. Der Kinderfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2010 angehoben.
Es gibt noch viele andere steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Familien mit Kindern, wie etwa der verbesserte Abzug von familiennahen Dienstleistungen und der Kinderbetreuungskosten.
Ganz besonders Alleinerziehende brauchen gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dazu zählen neben Angeboten an guter und fair bezahlter Arbeit ein bedarfsdeckendes Angebot an Kinderbetreuung und an Ganztagsschulen. Deshalb haben wir den Ausbau der Kindertagesbetreuung und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag durchgesetzt. Und deshalb arbeiten wir auch weiterhin mit Hochdruck am Ausbau der Angebote für Bildung und Betreuung! Es gibt viele Angebote für Familien. Weitere Infos finden Sie beispielsweise in der aktuellen Broschüre meiner Fraktion „Im Auftrag der Familie - Politik von A-Z für Klein und Groß“. http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_rubrik/0,,3751,00.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme MdB