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Christel Humme
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Frage von Klaus M. •

Frage an Christel Humme von Klaus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Humme,

aus Ihrer Antwort an Herrn Wyneken ergeben sich neue Fragen, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte:

1. die von Frau von der Leyen aufgestellte Behauptung, es gäbe einen riesigen kommerziellen Markt für Kinderpornographie, der auch den Mißbrauch erst verursache, wird von den Kritikern heftig bestritten. Auch nach wiederholter Aufforderung hat ihr Ministerium und das BKA diese Behauptung nicht wissenschaftlich untermauern können. Haben Sie bzw. Ihre Fraktion diese Behauptung blindlings übernommen oder aufgrund welcher Studien agieren Sie?

2. Laut BKA werden Bild- oder Videoaufzeichnungen nur in seltenen Fällen gemacht und ist fast nie ursächlich für den Mißbrauch. Kritische Fachleuten wenden zudem ein, daß die Medien zum größten Teil nicht über das Internet im allgemeinen, und erst recht nicht über Web-Seiten, gegen die die Sperren gerichtet sein sollen, verbreitet werden. Daher würde eine Reduzierung des Mißbrauches nicht zu bemerken sein. Sperren warnen die Betreiber, sie können die Adresse wechseln bzw. ihre Spuren verwischen. Tatsächlich sind die Sperren nicht nur wirkungslos, sondern behindern sogar die Bekämpfung der Kinderpornographie. Wie können Sie also die Sperren verantworten, wo sie doch Ihren Zielen entgegenlaufen?

3. Bezüglich Rechtsstaatlichkeit/Willkür: Der Gesetzentwurf von CDU/SPD garantiert dies in keinem Fall. Das BKA soll demnach die alleinige Instanz sein, die die Sperrliste verwaltet. Die Bedingungen für eine Sperre sind sehr vage gehalten, und es gibt keinen Rechtsweg. Die Liste entzieht sich völlig einer Kontrolle. Nicht einmal die Judikatative entscheidet über diesen schweren Eingriff in die Grundrechte (Art 5 Abs 1). Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigt, daß sehr leicht Adressen auf der Sperrliste landen, die überhaupt nichts mit Kinderpornographie zu tun haben. Können Sie mir nochmal erklären, wie hier die Rechtsstaatlichkeit gewährt wird und wie eine willkürliche Sperrung verhindert wird?

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr Malorny,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet.

Gleich vorweg: ich bin Jugend- und Familienpolitikerin und keine Fachfrau für Internettechnik. Für mich ist es ein besonderes Anliegen, Gewalt und Missbrauch von (Klein)kindern und Jugendlichen zu verhindern und Wege zu finden, Darstellung dieses Missbrauchs zu unterbinden bzw. deutlich zu erschweren.

Ich möchte, dass die Gesellschaft bei diesem Thema – auch im Internet- Flagge zeigt und dokumentiert, dass Kinderpornos zu gucken kein Kavaliersdelikt ist. Gleichzeitig muss bei allen Maßnahmen sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch unachtsames oder zufälliges Surfen auf eine solche Seite gelangt sind, nicht unbegründet in den Fokus der Ermittler gelangen können.

Die aktuelle Anhörung im Wirtschaftsausschuss http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/index.html hat gezeigt, dass der aktuelle Gesetzesentwurf in zahlreichen Punkten überarbeitet werden muss, damit er ein Zeichen gegen sexuellen Missbrauch setzen kann und gleichzeitig berechtigten Forderungen der Internetnutzer gerecht wird.

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Vorgehen gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist eine spezialgesetzlichen Regelung der vorgesehenen Änderung des Telemediengesetzes vorzuziehen. Um die geplanten Maßnahmen auf eine datenschutz- und verfahrensrechtlich gesicherte Grundlage zu stellen, muss die geplante BKA-Sperrliste richterlich überprüft und die Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden geklärt werden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf. Für uns steht fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen! Ich stimme mit Ihnen überein, dass dies nur auf einer soliden rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwürdigen Verträgen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen kann. Derart weitreichende Maßnahmen sind aus unserer Sicht nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage und in einem rechtsstaatlichen Verfahren zulässig.

Für uns ist dabei klar: Im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder brauchen wir eine Gesamtstrategie, zu der unter anderem eine effektive Strafverfolgung im In- und Ausland, Aufklärung und Prävention sowie Opferschutz gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre SPD-Bundestagsabgeordnete für den nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreis

Christel Humme