Frage an Christel Happach-Kasan von Johann R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Happach-Kasan!
Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert.
Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Freundliche Grüße von J. Röhl
Sehr geehrter Herr Röhl,
Ihre Frage wurde verschiedenen Abgeordneten von "verschiedenen" Fragestellern und zeitlich versetzt mehrfach gestellt.
Die angesprochene Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gesetzlich Krankenversicherter gegenüber ihrer Krankenkasse obliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die FDP bekennt sich uneingeschränkt zum Prinzip der Selbstverwaltung. Die Regelungen zu den Verfahren und Methoden der Psychotherapie werden in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgesetzt.
Ich bitte Sie deshalb, ihre Aktivitäten als Interessenvertreter dort zu entfalten. Individuelle Fragen zur Gesundheitspolitik beantworte ich ihnen jederzeit gern, im Rahmen der Zuständigkeit von Parlament und Regierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan
Sehr geehrter Herr Röhl,
das von Ihnen angeschnittene Thema gehört originär in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung der Kassen. Die FDP wird sich in deren Entscheidungsprozess nicht einmischen. Mir ist aufgefallen, dass diese Frage von möglicherweise unterschiedlichen Fragestellern an mehrere Abgeordnete gerichtet wurde. Das ist ungewöhnlich. Abgeordnetenwatch ist nicht der geeignete Raum für Lobbyismus. Fragen zur Gesundheitspolitik beantworte ich ihnen jederzeit gern, im Rahmen der Zuständigkeit von Parlament und Regierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach- Kasan